Hallo !

War nicht danach gefragt ..... und ist hier und hinreichend erörtert worden... mehr dazu unter " suchen " !

p.s. es ist die StVZO und nicht StVO in der dies geregelt ist. Desweiteren sind beleuchtete Dachaufsetzer sehr wohl zulässig, siehe § 52 StVZO Abs.6

MfG