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Thema: Einsatzkosten für RTH oder Polizeiheli selbst bezahlen

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  1. #1
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    Das liegt nicht daran, dass Tote nicht krankenversichert sind, sondern daran, dass nach dem Sozialgesetzbuch (ich glaube V) nicht die medizinische Versorgung als solche mit den Kassen abgerechnet wird, sondern lediglich der Transport. In den Transportkosten sind allerdings (idealerweise) die Versorgungskosten mit drin. Dazu handeln Kostenträger und Leistungserbringer Verträge aus, wie teuer welche Einsatzart abgerechnet werden kann.
    Das kann dann folgendermaßen ausssehen:
    HiOrg: "Wir hatten 10.000 Krankentransporte, und hatten Kosten von 350.000 €"
    KT (stark vereinfacht!): "Gut, dann zahlen wir pro Krankenntransport 35 €"
    HiOrg: "Wir hatten 5.000 Rettungseinsätze, 3.000 davon mit unserem NEF. Gekostet hat das NEF 600.000 €, die RTWs 1.000.000 €"
    KT (noch stärker vereinfacht!!!): "Dann zahlen wir pro NEF-Einsatz 200€ und für jede RTW-Fahrt 200€, das macht bei einem gemeinsamen Einsatz von RTW und NEF 400 €."

    Die Krux an der ganze Sache ist: Es werden halt nur Transporte bezahlt. Wenn es also nich zu einem Transport kommt, zahlt keine Krankenkasse was. Und deswegen wird selbst nach einem mehrstündigen Einsatz von vielen Einsatzmitteln eine Fehlfahrt ohne entsprechende Rechnung notiert, wenn der Patient aufgrund verfühten Ablebens nicht mehr transportiert wird.

    Aber btt: Wer zahlt den RTH?

    Dazu haben schon einige was geschrieben, aber diese Punkt gelten lediglich für Primäreinsätze. Und da dürfte es in den meisten Fällen so sein, dass der zuständige Disponent entscheidet, ob er aufgrund der Lagemeldung einen RTH schickt, oder nicht.
    Wenn es allerdings so ist, dass das Rettungsteam vor Ort explizit eine RTH nachfordert, muss der Disponent davon ausgehen, dass das Rettungsteam aufgrund der Anwesenheit am Notfallort die Lage besser einschätzen kann, und wird dementsprechend alamrieren. Wer da die Kosten trägt, wenn es zum Missbrauch kommt, kann ich nicht sagen, aber es wird wohl an dem jenigen, der sich grob fahrlässig oder vorsätzlich verhalten hat, hängen bleiben.

    Viele RTH-Einsätze sind jedoch Sekundäreinsätze, und da hat der Leitstellendisponent nur noch sehr wenig mitzureden. Da gilt der Grundsatz: Was der Doktor anfordert, bekommt er auch. Und da gilt auch: Wer sich vorsätzlich oder grob fahrlässig verhält, belibt auf den Kosten sitzen. Das gilt übrigens nicht nur für Transportanordnungen sondern auch für alle anderen ärztlichen Verordnungen.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (23.01.2009 um 19:33 Uhr)

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