Na bitte.
In welche Richtung soll dann gegen den Antragsteller ermittelt werden? Wie werden Beweise gesichert? Mit welcher Begründung werden weiterführende Ermittlungen gerechtfertigt? Begründungen wie "der hat das aber im Forum geschrieben" rechtfertigen für Ermittlungsbeamte vorerst nur das Weiterlesen- wer sich nicht hier saudämlich angstellt und hier im Forum schon ein Geständniss veröffentlicht hat braucht nichts zu befürchten.
Wir leben immernoch in einem Rechtsstaat, auch wenn der rosa ist...man braucht einen begründeten Verdacht um weiterführende Ermittlungen einzuleiten...und den konnte ich in diesem Thread bisher nicht finden.
Damit Du mich nicht falsch verstehst: Ich bin der Meinung dass Scanner, Dekodierer, Funkgeräte e.t.c. absolut nichts in privater Hand verloren haben. Diese Abhörerei halt ich für sehr bedenklich. Von daher habe ich ehrlich gesagt auch kein Mitleid mit den (bisher) geprellten Käufern. Die Rechtslage zu diesem Fall ist (nicht nur aus meiner Sicht) klar und ich werde dazu aus bestimmten Gründen auch kein weiteres Statement abgeben. Wir werden sehen wie es hier weitergeht...
M





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