Umfrageergebnis anzeigen: Besteht Interesse ?

Teilnehmer
99. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, ich nehme einen.

    54 54,55%
  • Ich bin mir nicht sicher.

    30 30,30%
  • Nein, brauche ich nicht.

    15 15,15%
Ergebnis 1 bis 15 von 918

Thema: Fahrzeug-Dekodierer für ca. 99 EUR

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Das denke ich nicht! Der Besitz ist ja nicht strafbar!


    Vielleicht könnte sich dieser Bekannte unseres Verkäufers nochmals melden. Bei mir. Dann werd ich versuchen michndarum mal zu kümmern!!!!!!!

  2. #2
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    Zitat Zitat von Narkose07 Beitrag anzeigen
    Das denke ich nicht! Der Besitz ist ja nicht strafbar!
    Das nicht.
    Strafverfolgungsbehörden sind aber auch nicht ganz blöd ...

  3. #3
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das nicht.
    Strafverfolgungsbehörden sind aber auch nicht ganz blöd ...
    Ja, machen können sie dennoch nichts.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    469
    Den Decoder kann man ja auch im AFU einsetzten.
    Deswegen ist das gerät ja nicht Verboten. Oder sehe ich das falsch?
    Steht doch auch im Anfang drin das es für AFU ist.
    9 von 10 Mißerfolgen haben die gleiche Ursache: Mangelnde Vorbereitung

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ja, machen können sie dennoch nichts.
    Wenn Du meinst ...
    Selbst wenn die Entscheidung eines Richters aufgrund des Anfangsverdachtes falsch wäre, den Ärger hat man trotzdem erstmal am Hals.

  6. #6
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wenn Du meinst ...
    Selbst wenn die Entscheidung eines Richters aufgrund des Anfangsverdachtes falsch wäre, den Ärger hat man trotzdem erstmal am Hals.
    Also das glaub ich beim besten Willen nicht, daß irgendein Richter aufgrund eines solchen Einkaufs auch nur ansatzweise über eine Hausdruchsuchung nachdenkt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Hallo,

    Ich verfolge das Thema nun auch schon über einen längeren Zeitraum und ehrlich gesagt fällt mir dazu nichts mehr ein. Meiner Meinung nach, dreht sich das hier nur im Kreis. Eine wirkliche Regelung, die alle zufrieden stellt, scheint es nicht zu geben. Mal davon abgesehen, dass ich als Außenstehender auch nicht daran glaube.

    Der gute Herr wird sich wohl schon längst in die Schweiz abgesetzt haben und sich eins ins Fäustchen lachen. Die Aussagen, die man bisher von ihm lesen konnte, sind ein reines Hinhalten. Anders kann ich mir das nicht erklären.

    Leute seht es ein, euer Geld könnt ihr abschreiben! Rechtliche Schritte wären nun angebracht...

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Also das glaub ich beim besten Willen nicht, daß irgendein Richter aufgrund eines solchen Einkaufs auch nur ansatzweise über eine Hausdruchsuchung nachdenkt.
    Aufgrund des Einkaufs vielleicht nicht, aber je nachdem, was man noch an drumherum erzählt (Erwähnung dieses Forums, Mitgliedschaft in einer BOS) ... Wie gesagt, ganz dumm sind die auch nicht und einen Browser können sie vmtl. auch bedienen. :-)

  9. #9
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Aufgrund des Einkaufs vielleicht nicht, aber je nachdem, was man noch an drumherum erzählt (Erwähnung dieses Forums, Mitgliedschaft in einer BOS) ... Wie gesagt, ganz dumm sind die auch nicht und einen Browser können sie vmtl. auch bedienen. :-)
    Der Besitz des Gerätes ist nicht strafbar, also werden die Ermittlungsbehörden sich nicht weiter darum kümmern wenn man sich nicht selbst bei der Antragsstellung in die Scheiße reitet. Und selbst dann kann man seine Aussage widerrrufen-also: ruhig bleiben. Was zählt sind Beweise,und nicht irgendwelche nicht belegten Vermutungen eines Ermittlungsbeamten. Das Forum wird garantiert zwecks weiterer Beweissicherung hinzugezogen wenn der Mailverkehr e.t.c. nicht ausreichen sollte.
    Hier geht es nicht um einen Verstoß gegen das TKG, sondern um Betrug- bei der Anzahl der Fälle und der Höhe des (bisher) veruntreuten Geldbetrages kann es sogar auf einen "besonders schweren Fall" (weil ca 50 Einzelfälle über einen Zeitraum von mehreren Wochen/Monaten in denen regelmäßig Geld angenommen wurde) hinauslaufen.

    M

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