Das denke ich nicht! Der Besitz ist ja nicht strafbar!
Vielleicht könnte sich dieser Bekannte unseres Verkäufers nochmals melden. Bei mir. Dann werd ich versuchen michndarum mal zu kümmern!!!!!!!
Das denke ich nicht! Der Besitz ist ja nicht strafbar!
Vielleicht könnte sich dieser Bekannte unseres Verkäufers nochmals melden. Bei mir. Dann werd ich versuchen michndarum mal zu kümmern!!!!!!!
Den Decoder kann man ja auch im AFU einsetzten.
Deswegen ist das gerät ja nicht Verboten. Oder sehe ich das falsch?
Steht doch auch im Anfang drin das es für AFU ist.
9 von 10 Mißerfolgen haben die gleiche Ursache: Mangelnde Vorbereitung
Hallo,
Ich verfolge das Thema nun auch schon über einen längeren Zeitraum und ehrlich gesagt fällt mir dazu nichts mehr ein. Meiner Meinung nach, dreht sich das hier nur im Kreis. Eine wirkliche Regelung, die alle zufrieden stellt, scheint es nicht zu geben. Mal davon abgesehen, dass ich als Außenstehender auch nicht daran glaube.
Der gute Herr wird sich wohl schon längst in die Schweiz abgesetzt haben und sich eins ins Fäustchen lachen. Die Aussagen, die man bisher von ihm lesen konnte, sind ein reines Hinhalten. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Leute seht es ein, euer Geld könnt ihr abschreiben! Rechtliche Schritte wären nun angebracht...
Der Besitz des Gerätes ist nicht strafbar, also werden die Ermittlungsbehörden sich nicht weiter darum kümmern wenn man sich nicht selbst bei der Antragsstellung in die Scheiße reitet. Und selbst dann kann man seine Aussage widerrrufen-also: ruhig bleiben. Was zählt sind Beweise,und nicht irgendwelche nicht belegten Vermutungen eines Ermittlungsbeamten. Das Forum wird garantiert zwecks weiterer Beweissicherung hinzugezogen wenn der Mailverkehr e.t.c. nicht ausreichen sollte.
Hier geht es nicht um einen Verstoß gegen das TKG, sondern um Betrug- bei der Anzahl der Fälle und der Höhe des (bisher) veruntreuten Geldbetrages kann es sogar auf einen "besonders schweren Fall" (weil ca 50 Einzelfälle über einen Zeitraum von mehreren Wochen/Monaten in denen regelmäßig Geld angenommen wurde) hinauslaufen.
M
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