Ja, klar ...
Dennoch sind die Strafverfolgungsbehörden bei einem Anfangsverdacht verpflichtet, zu ermitteln. Wenn dann einer auftaucht: "Ich habe in diesem Forum www.funkmeldesystem.de so ein Gerät gekauft, da schließt man einen Scanner oder ein Funkgerät an und kann dann POCSAG- und ZVEI-Meldungen empfangen. Das Gerät habe ich aber nie bekommen." und der Ermittelnde guckt sich mal dieses Forum hier an, kann natürlich in keinem Fall der Verdacht aufkommen, dass es u. U. auch um Verstöße gegen das TKG geht ...
Lebt ruhig weiter in Eurer rosa Der-Besitz-ist-nicht-strafbar-Welt :-)




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