Hallo Tim,

jetzt muss ich mich auch noch einmal einklinken.

Nehmen wir jetzt mal eine Berliner Beispielkennung 64360049. Definiere ich dann den Klarnamen über 3600 als Ortskenner und 49 als Fahrzeugkenner? Oder ist es möglich den Klarnamen über 360049 zu definieren?

Unsere Ortskennungen sind leider vierstellig, wird das zum Problem?

Gruß
Sebastian