Mahlzeit,
Also eigentlich müsste das im Niedersächsischen Brandschutzgesetz geregelt sein. Aber wie vorher schon gesagt worden ist, würde ich da nicht so drauf rumreiten, da es auch passieren kann, dass dein Chef dann sagt:" Entweder die Arbeit oder die Feuerwehr" und da hilft dir dann auch kein Gesetzestext mehr, höchstens du ziehst vor Gericht und da ist auch noch nichtmal klar, ob du den Rechtsstreit gewinnst. Versuch ein gesundes mittelmaß zu finden...
Ich hab hier noch einen passenden Gesetzestext gefunden:
NBrandSchG
§ 11 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
(1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Ihnen dürfen aus dieser Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Nehmen sie während der Arbeitszeit an Einsätzen oder an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehr teil, so sind sie während der Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für den zur Wiederherstellung ihrer Arbeits- oder Dienstfähigkeit notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Für die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit besteht der Freistellungsanspruch nur, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. Mitglieder der Feuerwehren, die zugleich einer Werkfeuerwehr angehören, sind nur freizustellen, wenn dadurch die Sicherheit des Betriebes nicht gefährdet wird.
(4) Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind verpflichtet, an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst teilzunehmen.
So ich hoffe ich konnte weiterhelfen, wer sich das ganze noch mal selbst anschauen möchte: http://www.tamo-franzen.de/goeretter...dschutzge.html
MkG Peter




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