hi nochmal!
der ARbeitgeber darf dich aufgrund deiner ehrenamtlichen Tätigkeit bei einer FF NICHT kündigen. Wenn er es trotzdem tut kannst du vors Arbeitsgericht ziehen. Gibt er allerdings einen anderen Grund für deine Entlassung an, er dir aber indirekt ins Gesicht gesagt hat das er dich wegen der FF entlassen hat musst du ihm das erstmal nachweisen.
Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen!!!!!
@PeleMC
Einsatzzahlen=Einsatzaufkommen
MfG
xcom