Auch wenn das Blaulicht nicht funktionstüchtig ist, ist es dennoch ein Blaulicht.
Kann natürlich sein, daß der Herr/Dame von der Zulassungsstelle nicht so eng gesehen hat, ändert aber nix.
Steht doch auch ....
Dies gilt auch wenn die Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht wurde.