Problematisch ist sicher nicht die Höhe der Listung als solches. Im konkreten Fall gehts wohl darum, ob überhaupt eine Pflicht zur Auszahlung von Versicherungsleistungen besteht. Der Grund liegt daran das Anspruchsteller ("Opfer") UND Verursacher beide im Rahmen eines Einsatzes und somit auch beide als potenzielle " versicherte" derselben Organisation tätig waren. Daraus wird ein Haftungsausschluß abgeleitet wie man es auch z.B bei einer Privat Haftpflichtvericherung kennt. Verursacht z.B der Ehemann seiner Frau einen Schaden ist dieser nicht durch die gemeinsame HPV gedeckt...
Gruß Tele.......
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.