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Thema: FFW: LKW Führerschein (Hänger)

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Arni112 Beitrag anzeigen
    Zur Umschreibung hat der ALT-Inhaber eine Frist bis zum 52. Lebensjahr. Verstreicht auch diese Zeit, ist die Fahrerlaubnis ganz futsch.
    Das stimmt so auch nicht. Bislang war es so, dass man nach Ablauf der 2-Jahres-Frist die Prüfungen neu machen musste (aber ohne die Pflichtausbildung), d.h. "ganz futsch" war der Schein nicht.

    Zum 30.10.2008 wurde die FeV aber abgeändert, so dass die Fahrerlaubnis auch nach Ablauf der 2 Jahre prüfungsfrei neuerteilt werden kann.

  2. #2
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    Zitat Zitat von DaRealAd Beitrag anzeigen
    Das stimmt so auch nicht. Bislang war es so, dass man nach Ablauf der 2-Jahres-Frist die Prüfungen neu machen musste (aber ohne die Pflichtausbildung), d.h. "ganz futsch" war der Schein nicht.

    Zum 30.10.2008 wurde die FeV aber abgeändert, so dass die Fahrerlaubnis auch nach Ablauf der 2 Jahre prüfungsfrei neuerteilt werden kann.
    Ja, stimmt ! Diese gerade erst aktuell geänderte FeV war mir auch noch nicht bekannt.

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