Ohne Anerkennungsjahr ist die Berufsausbildung zum RA nicht abgeschlossen, der RS ist keine Berufsausbildung. Formal ist somit keiner der ersten Punkte erfüllt.

Ob die Bewerbung trotzdem sinnvoll ist und man Dir das Anerkennungsjahr ermöglichen kann, kann Dir im Endeffekt nur die BF Dresden beantworten. Initiative zeigen: Anrufen und denn Fall schildern.