hier der link vom Landesfeuerwehrverband
http://www.lfv-sachsen.de/fileadmin/...ten12bis14.pdf
hier der link vom Landesfeuerwehrverband
http://www.lfv-sachsen.de/fileadmin/...ten12bis14.pdf
Also bei der Anfrage auf der LFS wurde mir der Link auch schon geschickt.
Mir gehts im Moment eher um die Funktionsabzeichen (Zahnrad für Maschinist/Gerätewart?!, Äskulapstab für RS/RA?!,...) Wo ist das geregelt, ab wann man diese tragen darf? Reicht für den "Blitz" nen einfacher Sprechfunker-Lehrgang oder muss man Mitglied einer Nachrichtengruppe sein?! Sowas in der Richtung iss im Moment meine Frage.
Vielen Dank für Eure Auskünfte
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
VwVFwDK des Landes Sachsen, online habe ich die aber nicht gefunden. Eventuell mal beim Innenministerium fragen.
Geändert von Maulwurf (04.11.2008 um 18:08 Uhr)
Fragen beantwortet, Fred kann geschlossen werden :-)
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