Hier werden sie repariert
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Moin!
Ich greife mal mein altes Thema wieder auf.
Ist nach Tausch von F102 & L 181 unbedingt ein Abgleich des Melders notwendig?
Sprich: Macht es Sinn, wenn ich die Bauteile an meinem Reparaturplatz im Gerätehaus als Ersatzteil vorhalte, oder muss der Melder dann eh zum Abgleich zum Händler?
Gerrit Peters
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Servus Gerrit,
Jein. Nach Tausch einer oder beider Bauteile ist ein "Abgleich" nicht notwendig.
Wenn wenigstens eins der beiden defekt geht, hat der Melder meist einen Schwerkrafttest erfolgreich bestanden. Wenn die genannten Bauteile sicht- und oder hörbare Defekte haben, ist das keine Garantie, dass keine weiteren Defekte vorhanden sind. Daher ist es schon hilfreich, den Melder in der Abgleichvorrichtung am Messplatz auf seine Sollwerte zu überprüfen.
Thomas
Geändert von tm112 (07.10.2009 um 21:55 Uhr)
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