Moin!
Ich greife mal mein altes Thema wieder auf.
Ist nach Tausch von F102 & L 181 unbedingt ein Abgleich des Melders notwendig?
Sprich: Macht es Sinn, wenn ich die Bauteile an meinem Reparaturplatz im Gerätehaus als Ersatzteil vorhalte, oder muss der Melder dann eh zum Abgleich zum Händler?




				
				
				
					
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