Moin!

Ich greife mal mein altes Thema wieder auf.

Ist nach Tausch von F102 & L 181 unbedingt ein Abgleich des Melders notwendig?

Sprich: Macht es Sinn, wenn ich die Bauteile an meinem Reparaturplatz im Gerätehaus als Ersatzteil vorhalte, oder muss der Melder dann eh zum Abgleich zum Händler?