Ist der Verursacher nicht bekannt:
-Haftet jeder, für seinen Schaden selbst.
-und der Träger der Strasse, hat die Reinigungsmaßnahmen,oder die Kennzeichnung der Gefahren-Stelle, nicht in angemessener Zeit, mit den für Ihn maximal zu Verfügung stehenden Material eingeleitet. Zahlt der Träger der Strasse. (Das versuch denen mal nachzuweisen!)
Hat mal ein Privates Reinigungsunternehmen, gegen ein Bundesland geklagt, und verloren.
Interessant wird es dann wieder, wenn die Strasse, von der Pol-. frei gegeben wird, und danach was passiert! Dann kann man lange Klagen!
Verursacher Bekannt:
Verläuft meistens so dass der Verursacher es natürlich nicht gemerkt hat,weil sonst die Versicherung nicht bezahlt!
Wenn derjenige es ja gemerkt hätte, und nix dagegen unternommen hat,wäre es ja Vorsatz/fahrlässig.
Wird derjenige darauf von Passanten Hingewiesen, unternimmt nix, nimmt die Verunreinigung wohl wollend in kauf, ist das grob fahrlässig, und dann wird es für den Verursacher teuer. Da zahlt er selbst.
Kurioses bei einem unserer Einsätze:
Ein PKW-Fahrer heizt übern Bahnübergang, reisst sich die Ölwanne auf, und zieht eine 100m lange Ölspur. Bis dahin hätte seine Versicherung für Folgeschäden bezahlt.
Dann Vernehmung Pol.,: Ich bin da mit 100km/h, vor 1,5 Std., drüber! Da sagte die Versicherung:Geschwindigkeit, und Zeit bis Schutzmaßnahmen(Feuerwehr/Pol) eingeleitet wurden,nicht angemessen!




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