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Thema: Persönliche Schutzausrüstung Handschuhe

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit - PSA-BV

    § 2 Bereitstellung und Benutzung
    (1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die
    1.
    den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,
    2.
    Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen,
    3.
    für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und
    4.
    den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.
    (2) Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.
    Die PSA-BV gilt i.d.R. über die Anlage 1 der GUV-V A1 auch im Feuerwehrdienst.
    Ansonsten ergibt sich das auch aufgrund gesunden Menschenverstandes aus den Grundpflichten des "Arbeitgebers", auch wenn nicht jeder Fliegenschiss schriftlich geregelt ist. Es steht ja auch nirgendwo, dass man den linken Handschuhe an die linke Hand ziehen muss usw.

  2. #2
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    Irgendwo in den Tiefen meines UVV Archives steht das der Arbeitgeber (Kommune) dem Arbeitnehmer (richtig, FM [SB]) entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung stellen muss.

    Ich such das Zitat mal am Mittwoch morgen raus.

    Da steht das bei "entsprechend" auch die Größe betrifft. Schliesslich trägt auch nicht jeder 45er Stiefel!

    Ansonsten: Schriftlich an Kommandant das nicht keine Einsatzfähigkeit gegeben.

    Evtl auch mal die Stellungnahme der UKS einnehmen, soll bei dem ein oder anderen Führungskraft Wunder wirken :-)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    Registriert seit
    04.01.2008
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    265
    vorallem, Warum kauft der Zeugwart die Handschuhe nicht in ihrer Größe?? ob er ne 10 oder ne 7 oder 8 oder 12 bestellt ist doch wurscht, preislich alle gleich, alle gängig gelistet ,nichts ist ne Sondergröße. also keine extra Kosten.

    aber Stiefel habt ihr in euren Größen,oder auch nur jeder Größe 48 ???? oder Hosen ??
    ;)

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