Hallo,

kein Problem. Es handelt sich um Meßgeräte. Sie dürfen frei verwendet werden sofern Sie über eine CE Kennzeichung verfügen und sich der Nutzer an die Bedienungsanleitung hält. Das Stichwort lautet hier "Bestimmungsgemäßer Gebrauch" - hierfür ist alleine der Nutzer des Gerätes verantwortlich.

Überprüfung eines DME in der Funkwerkstatt = bestimmungsgemäß
Nachts unterm Schlafzimmerfenster vom Feuerwehrkameraden = nicht bestimmungsgemäß

Bei analogen Geräten Vorsicht: Es sollte kein Alarmumsetzer in der Nähe sein.