Soviel zur realen Wirkung des in vielen Feuerwehrgesetzen stehenden Satzes, wonach Feuerwehrangehörige bei Eintritt auch nach geistiger Geeignetheit zu beurteilen sind...
Vielleicht aber auch ein Hinweis darauf, dass 17jährige halt doch nicht sonderlich für den Einsatzdienst geeignet sind, weil der Spieltrieb doch oft dominiert...