Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
Diese Regelung gilt vor allem für den ländlichen Raum, wo es passieren kann, dass tagsüber wenige Leute mit Tagesfreizeit vorhanden sind und die Ortsfeuerwehr ggf nur in Staffelstärke ausrücken kann.
Das kommt auch anderswo vor, da stehen dann - obwohl ländliche Gegend - auch größere Fahrzeuge (auch weil nicht an jeder Milchkanne eine Feuerwehreinheit besteht, da man diese von Beginn an zu sinnvollen Größen zusammengefasst hat).

Wenns dumm geht und nur junge Leute da sind, dürfen diese das Fahrzeug nicht bewegen.
Das gilt für die oben genannten großen Fahrzeuge erst recht.

Gerade bei kleineren Ortsfeuerwehren kommt es nicht vor, dass die Einsatzkraft von Fahrzeugen über 7,5t abhängt. Ergo macht diese Obergrenze Sinn.
Und bei größeren Feuerwehren hängt die Einsatzfähigkeit eben von Fahrzeugen größer 7,5t ab. Wieso sollen die einen Kommunen jetzt bevorzugt behandelt werden und die anderen müssen weiterhin (das machen sie nämlich nicht erst seit kurzer Zeit) den regulären Führerscheinerwerb bezahlen? Ist doch irgendwie seltsam bis ungerecht.

Worüber aber noch diskutiert werden muss, ist die Ausbildung.
Gibt es doch, nennt sich Führerscheinerwerb Klasse C(1) ;-)