Das kommt auch anderswo vor, da stehen dann - obwohl ländliche Gegend - auch größere Fahrzeuge (auch weil nicht an jeder Milchkanne eine Feuerwehreinheit besteht, da man diese von Beginn an zu sinnvollen Größen zusammengefasst hat).
Das gilt für die oben genannten großen Fahrzeuge erst recht.Wenns dumm geht und nur junge Leute da sind, dürfen diese das Fahrzeug nicht bewegen.
Und bei größeren Feuerwehren hängt die Einsatzfähigkeit eben von Fahrzeugen größer 7,5t ab. Wieso sollen die einen Kommunen jetzt bevorzugt behandelt werden und die anderen müssen weiterhin (das machen sie nämlich nicht erst seit kurzer Zeit) den regulären Führerscheinerwerb bezahlen? Ist doch irgendwie seltsam bis ungerecht.Gerade bei kleineren Ortsfeuerwehren kommt es nicht vor, dass die Einsatzkraft von Fahrzeugen über 7,5t abhängt. Ergo macht diese Obergrenze Sinn.
Gibt es doch, nennt sich Führerscheinerwerb Klasse C(1) ;-)Worüber aber noch diskutiert werden muss, ist die Ausbildung.





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