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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ist ne riesige Idee - nur der Landkreis braucht dazu auch die entsprechenden Führungskräfte mit Rückgrat... Keine selbstbeweihräuchernden Kameraden, die als KBI oder KBM zu jeder Ölspur ausrücken.

    (wobei - ich tu ihnen unrecht - drückt man denen nen Besen in die Hand, kehren die auch...)

    Da haperts dann leider öfter.
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  2. #2
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    So melde mich auchmal zu wort ... was ich für Infos bräuche ins für die Pfalz...


    mir geht es darum bis 7,5 t zu Fahren.
    Gibts da schon was neues oder was genaueres im Netz steht nur ne enventuelle Gesetzes änderung...

    Weil bei uns wirds wichtig ob 7.5 t oder 11 t fahrzeug ...
    Gruß MasterOfFire

  3. #3
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    In RLP gibt es bislang noch keine konkreten Umsetzungspläne ins Landesrecht.
    Die Verbände (K/LFV) heulen äh, sprechen es öfters an, und ich befürchte, dass es zum Landtagswahlkampf dann auch hier los geht.

  4. #4
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    bei 7,5 oder 11t ist doch die FW-Regelung eh wurscht.
    Wer bitte macht den C1 statt dem C??
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  5. #5
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    Außerdem sollten für das Maximalgewicht eines neu zu beschaffenden Fahrzeugs einige andere Dinge weitaus wichtiger sein, als die Anzahl der entsprechenden Führerscheine.

  6. #6
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    Zitat Zitat von MasterOfFire Beitrag anzeigen

    Weil bei uns wirds wichtig ob 7.5 t oder 11 t fahrzeug ...
    Ich dachte das geht nach Bedarf? :D
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  7. #7
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    Weis jemand, ob Hessen da schon eine Regelung getroffen hat?
    MfG

    brause

  8. #8
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    Nächste Episode des bayrischen Komödienstadels: http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2010/74.php

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Nächste Episode des bayrischen Komödienstadels: http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2010/74.php
    wie ich finde, wird hier seitens des Ministeriums ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. Die Obergrenze von 4,75t war meines Erachtens absolut praxisfern und unzweckmäßig. Bleibt zu hoffen, dass die 7,5t-Regelung eine gute Umsetzung findet.

  10. #10
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    Ich fordere für Bundesländer, in denen die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren nicht von Fahrzeugen in der Kategorie bis 7,5t abhängt, eine unkomplizierte Freigabe bis 16 Tonnen! Achnee, besser 18, damit auch WLF und GM abgedeckt sind.

  11. #11
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    wie ich finde, wird hier seitens des Ministeriums ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. Die Obergrenze von 4,75t war meines Erachtens absolut praxisfern und unzweckmäßig. Bleibt zu hoffen, dass die 7,5t-Regelung eine gute Umsetzung findet.
    Ich denke auch wenn mann den über 16 Jahrigen aus der Jugendfeuerwehr das Fahrzeug mal kurz erläutert können die damit auch fahren. Was soll denn sein wenn die mal zu dritt zum Einsatz kommen und keiner da ist der fahren kann. Die Verkehrsregeln haben sie ja schließlich beim Rollerführerschein schon gelernt. Zu überlegen ist noch doch nur die fahren zu lassen die Klasse A1 haben, denn mit M haben sie ja gar keine Erfahrung auf der BAB.
    Spaß beiseite.


    Ich bin der Meinung das richtige Fahrerausbilung notwendig ist. Ich verstehe die Agumentationsgrundlage nicht. Warum soll jemand der tagtäglich einen "LKW" mit 7,49t fahren will extra einen Führerschein machen und bei der Feuerwehr die ein mal im Monat zur Übung und 10 mal im Jahr damit zum Einsatz fährt braucht das nicht? Wobei das Unfallrisiko durch zu wenig Fahrpraxis und "Blaulichtstress" vermutlich sehr viel höher ist. Was gibt es dafür für eine sinnvolle Erklärung?
    Meiner Meinung nach gar keine.

    Zitat Zitat von TropicOrange
    die Frage ist nur - wer zahlt den Spaß?
    Wer zahlt denn den anderen "Spaß" den die Feuerwehr, in ihrer kostenlosen Freizeit, zum Schutz der Bürger braucht? Richtig die Kommune. Warum? Weil sie dazu verpflichtet ist eine den örtlichen Gegebenheiten entsprechend leistungsstarke Feuerwehr vorzuhalten. Zumindest in NRW. (vgl. FSHG NRW §1 Abs. 1)

    Gruß
    Reissdorf

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