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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    In den Dokumenten zur Kostenregelung kommt so etwas nicht eindeutig vor. Es wird zwar von 2 Fahrern je Fahrzeug gesprochen, und von einer Kostenübernahme von Führerscheinerweiterungen, aber mengenmäßig scheint es keine eindeutige Regelung zu geben, von qualitativen Vorgaben (Verfügbarkeit des Fahrers) mal ganz abgesehen.

    http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_40...html__nnn=true


    Kleiner Witz zum bevorstehenden Wochenende:
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Die Ausbildungsdauer: 4 x 45 min... (spätestens hier schlug mein Kopf auf den Schreibtisch auf)
    Vergleicht diese Ausbildungszeit mal hiermit: http://www.sfsg.de/lehrgaenge.php?id=8

  2. #2
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen


    Kleiner Witz zum bevorstehenden Wochenende: Vergleicht diese Ausbildungszeit mal hiermit: http://www.sfsg.de/lehrgaenge.php?id=8

    mehr als eine kleine Unterweisung sind die 4x 45-Minuten nicht. Solang nichts passiert ist alles ok, kracht es mal, wird das Geschrei wieder groß sein...

    Übernähmen die Kommunen flächendeckend die Finanzierung von C1-Führerscheinen für alle Maschinisten (und Führungsdienstgrade), dann wäre auch eine vollwertige Ausbildung gewährleistet.

    Ich hätte jedenfalls kein gutes Gefühl, wenn ein Fahranfänger, der sowieso schon wenig Fahrpraxis hat und nur eine kleine abgespeckte Unterweisung genießen durfte, auf den Bock steigt.
    Geändert von TropicOrange (05.12.2009 um 22:49 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    mehr als eine kleine Unterweisung sind die 4x 45-Minuten nicht. Solang nichts passiert ist alles ok, kracht es mal, wird das Geschrei wieder groß sein...

    Übernähmen die Kommunen flächendeckend die Finanzierung von C1-Führerscheinen für alle Maschinisten (und Führungsdienstgrade), dann wäre auch eine vollwertige Ausbildung gewährleistet.

    Ich hätte jedenfalls kein gutes Gefühl, wenn ein Fahranfänger, der sowieso schon wenig Fahrpraxis hat und nur eine kleine abgespeckte Unterweisung genießen durfte, auf den Bock steigt.
    Unabhängig davon, dass auch ich die neue Regelung für nicht gut (vollendet) halte, dürfen Fahranfänger das Fahrzeug auch nicht bewegen. Es gibt immer noch höhere Stellen, die entscheiden, wer die Ausbildung machen darf und gesetzliche Regelungen z.B. in Bayern, dass mind 2 Jahre Klasse B vorhanden sein muss. Die höheren Stellen müssen wiederum verantworten, wer fährt... (Achtung: nicht was der Fahrer anstellt - dieser ist eigenverantwortlich)

    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    Übernähmen die Kommunen flächendeckend die Finanzierung von C1-Führerscheinen für alle Maschinisten (und Führungsdienstgrade), dann wäre auch eine vollwertige Ausbildung gewährleistet.
    Leider ein Wunschtraum, der niemals in Erfüllung gehen wird. Selbst wenn 60% des Führerschein bezahlt werden, macht NIEMAND einen C1 oder C. (erfahrung von uns)
    DENN: selbst eine 100% Kostenübernahme bedeutet sehr viel Zeit zu investieren, wer hat die heute noch? Nachträglich nen Führerschein für eine HiOrg zu machen? wochenlang 2x die Woche in die Fahrschule - mit lauter 17 (teilweise 16 - jährigen) und dann ewig rumgurken - unter der Woche - wo man eigentlich zur Arbeit muss...
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  4. #4
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    Zitat Zitat von boesermichl Beitrag anzeigen
    DENN: selbst eine 100% Kostenübernahme bedeutet sehr viel Zeit zu investieren, wer hat die heute noch? Nachträglich nen Führerschein für eine HiOrg zu machen? wochenlang 2x die Woche in die Fahrschule - mit lauter 17 (teilweise 16 - jährigen) und dann ewig rumgurken - unter der Woche - wo man eigentlich zur Arbeit muss...
    Oder: Landkreis sammelt die Führerscheinkandidaten der Kommunen zusammen, Ausbildung wird an die Fahrschulen ausgeschrieben, Unterrichtszeiten dabei vorgegeben (z.B. an Wochenenden bzw. zu den im LK üblichen FW-Lehrgangszeiten), über die Zeit der Fahrpraxisstunden lässt sich dann auch reden, und letztlich kostengünstiger pro Nase wird es auch.

  5. #5
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    Ist ne riesige Idee - nur der Landkreis braucht dazu auch die entsprechenden Führungskräfte mit Rückgrat... Keine selbstbeweihräuchernden Kameraden, die als KBI oder KBM zu jeder Ölspur ausrücken.

    (wobei - ich tu ihnen unrecht - drückt man denen nen Besen in die Hand, kehren die auch...)

    Da haperts dann leider öfter.
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  6. #6
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    So melde mich auchmal zu wort ... was ich für Infos bräuche ins für die Pfalz...


    mir geht es darum bis 7,5 t zu Fahren.
    Gibts da schon was neues oder was genaueres im Netz steht nur ne enventuelle Gesetzes änderung...

    Weil bei uns wirds wichtig ob 7.5 t oder 11 t fahrzeug ...
    Gruß MasterOfFire

  7. #7
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    In RLP gibt es bislang noch keine konkreten Umsetzungspläne ins Landesrecht.
    Die Verbände (K/LFV) heulen äh, sprechen es öfters an, und ich befürchte, dass es zum Landtagswahlkampf dann auch hier los geht.

  8. #8
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    19.02.2006
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    Zitat Zitat von MasterOfFire Beitrag anzeigen

    Weil bei uns wirds wichtig ob 7.5 t oder 11 t fahrzeug ...
    Ich dachte das geht nach Bedarf? :D
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

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