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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

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  1. #1
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    Ich halte die neue Regelung für ziemlichen Blödsinn. Wie schon bemerkt, trifft die Obergrenze von 4,75 Tonnen zulässige Gesamtmasse wohl nur auf TSF-K, KLF, MZF, MTW und ELW/KdoW zu.

    Bei uns in der Gegend gibts zwar einige neue TSF-K, die beschafft wurden, jedoch kommen darauf mindestens genauso viele TSF-W (zul. Gesamtmasse 6,3t) und neuerdings auch einige StLF 10/6 (zul. Gesamtmasse 7,5t), für die man dann schon den C1 braucht. Diese Wehren schauen dann ziemlich "mitm Ofenrohr ins Gebirg". Hier wäre in meinen Augen eine Lösung auch für die etwas schwereren Fahrzeuge ratsam.

    Ich denke da konkret an eine Bezuschussung für den Führerschein C1 von der Verwaltungsbehörde. Das wird in manchen Städten/Orten schon so gehandhabt, allerdings wehren sich die Kommunen, die die Spendierhosen chronisch festgeschnallt haben, vehement dagegen.
    Geändert von TropicOrange (02.12.2009 um 09:21 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    Ich halte die neue Regelung für ziemlichen Blödsinn. (...)
    Hier wäre in meinen Augen eine Lösung auch für die etwas schwereren Fahrzeuge ratsam.

    Ich denke da konkret an eine Bezuschussung für den Führerschein C1 von der Verwaltungsbehörde. Das wird in manchen Städten/Orten schon so gehandhabt, allerdings wehren sich die Kommunen, die die Spendierhosen chronisch festgeschnallt haben, vehement dagegen.
    Ich stimme dir voll und ganz zu. Die Lösung ist ziemlicher Blödsinn.

    Auch dein Lösungsvorschlag ist der einzig vernünftige. Die Kommunen haben eine den örtlichen Gegebenheiten angepasst leistungsstarke Feuerwehr vor zu halten. So sagt es zumindest das FSHG in NRW. Dazu gehört, meiner Meinung nach, auch die Vorhaltung von ausreichend Fahrern. Bei der Atmenschutzausbildung und Untersuchung sagt ja auch keiner: "Der kann das ja auch Privat nutzen, das bezahlen wir nicht." Ich nutze die G26.3 z.B auch um meine Tauchtauglichkeit bescheinigt zu bekommen.
    Außerdem ist das Problem welches wir hier diskutieren, ja ein Thema welches noch älter ist als die Diskusion über Digitalfunk. Mit dem Geld das da verbrannt wir könnte man wahrscheinlich jeden Feuerwehrmann in Deutschland mit einem CE-Führerschein ausstatten.

    *kopfschüttelnd*

    Gruß
    Reissdorf

  3. #3
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    "Bezuschussung" heißt aber für mich, das ein Eigenanteil fällig würde.
    Der für mich einzig richtige Weg lautet: Kostenübernahme. Und zwar komplett.

  4. #4
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    So weit ich weiß, muss der Katastrophenschutz pro LKW-Führerscheinpflichtigem Fahrzeug einem oder zwei Helfer pro Jahr oder alle zwei Jahre einen Führerschein bezahlen.

    Auf den Seiten des BBK habe ich so etwas mal gelesen, habe es jetzt allerdings auf die Schnelle nicht gefunden.

    Gruß, Christian

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