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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Nein, jeder normale Arbeitgeber schreibt in die Stellenausschreibung, dass der entsprechende Führerschein Voraussetzung ist.
    Nur bei den ehrenamtlichen HiOrgs sieht es genauso aus wie bei den Feuerwehren (auch bei den Kilometerleistungen - da steht der Regelrettungsdienst wohl um einiges höher).

  2. #2
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    zumindest bei uns gibts eh keinen rtw mehr der unter 5,5 T wiegt..

  3. #3
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    Zitat Zitat von hansi2k Beitrag anzeigen
    zumindest bei uns gibts eh keinen rtw mehr der unter 5,5 T wiegt..
    ... so kann man das Rechtsproblem auch umgehen.... ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    ... so kann man das Rechtsproblem auch umgehen.... ;-)
    Dann gibts aber wieder die Möglichkeit der 7,49er Regelung, davon stand auch irgendwas in diesem "Ausweichgesetz/Verordnungsdiens" ^^

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Dazu muss die ganze Fahrerlaubnisverordnung noch einmal geändert werden. Bisher ist gesetzlich nur die bis 4,75 to geregelt.

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