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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
    Wenn ich da an unser MZF 2 mit 7,49t denke, das fährt sich abgesehen davon dass es ein bisschen höher und breiter und länger ist nicht so sehr anders als z.B. ein TSF.
    ...und hier besteht die große Gefahr: Am Lenkrad merkt man kaum einen Unterschied zu einem <3,5 Tonner. Die Physik sagt dann aber was Anderes....
    Greetz

    Benni

  2. #2
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    Zitat Zitat von Bugs B Beitrag anzeigen
    ...und hier besteht die große Gefahr: Am Lenkrad merkt man kaum einen Unterschied zu einem <3,5 Tonner. Die Physik sagt dann aber was Anderes....
    Kann ich nur bestätigen. Nur mal aus eigener Erfahrung. Als ich das erste Mal in unserem (damals neuen, jetzt zum Glück abgelösten) neuen RTW gesessen bin (Bayern RTW auf VW Crafter) dachte ich mir auch "Heua, da sitzte drinnen wie in deinem Roomster". Aber spätestens auf der Bundesstraße, als es dann mal ans Ausweichen ging (war keine Alarmfahrt, nur gemütlicher KTP mit 80km/h und einem Reh das die Straße kreuzte), da haste auf einmal gemerkt das das wirklich was anderes ist. Und jetzt sind das gerade mal 4-5t!

    Drum bin ich ehrlich gesagt skeptisch wegen dem Führerschein, weil ich finde die C-Ausbildung (oder von mir aus auch die C1, ist ja fast das selbe) kann das net ersetzen. OK, wir müssen von der Arbeit aus einmal im Jahr auf den Verkehrsübungsplatz und mit den großen Dingern üben. Das finde ich wirklich gut. Aber hat das dann auch der Inhaber des "Feuerwehr-Führerscheins"?

    Es mag sein das ich das jetzt zu schwarz sehe und sich doch alles sehr gut entwickelt, aber ehrlichgesagt bleibt da ein leichter Nachgeschmack meienr Ansicht nach.

  3. #3
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    So, nachdem aus mehreren Ländern verlautet, dass man sich erst untereinander abstimmen will, um möglichst übereinstimmende Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, hat mein Lieblingsfeuerwehrland schon mal angefangen (wäre ja auch blöd, wenn man plötzlich auf die Nachteile des Föderalismus verzichten würde...):
    http://www.feuerwehr.de/news/2009/10..._oder_RD-1.pdf

    Schauen wir uns das Ergebnis mal an:
    • Die Ausbilder werden einfach von der jeweiligen Org bestimmt - eine "Ausbilderausbildung" oder übergeordnete Prüfung der Ausbilder gibt es nicht.
    • Das gleiche gilt der Einfachheit halber auch für die Personen, die am Ende die "Prüfung" abnehmen.
    • Mal was Positives: In Verwaltungsschulen könnte man die Verordnung als Paradebeispiel für das Thema "unbestimmter Rechtsbegriff" nutzen...
    • Sonder-/Wegerecht wird bei den Ausbildungsthemen nicht erwähnt.
    • Die Ausbildungsdauer: 4 x 45 min... (spätestens hier schlug mein Kopf auf den Schreibtisch auf)
    • Meine persönliche Lieblingsstelle: "Die praktische Ausbildung darf erst im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden, nachdem sich die ausbildungsberechtigte Person davon überzeugt hat, dass das antragstellende Mitglied das Führen eines Ausbildungsfahrzeugs gemäß Nr. 3 der Anlage 2 beherrscht" - Wenn ich meinen Chef eine solche Formulierung vorlegen würde, wäre die Wahrscheinlichkeit groß, dass ich das Stück Papier noch in seinem Büro auffressen müsste...

    Übertragen könnte man das ganze Späßchen so: Gemüsehändler Horst hat einen Sprinter-Lieferwagen, sein Sohn Karl darf den mangels Fahrerlaubnis nicht fahren. Also lässt Horst Karl mal einen Vormittag ans Steuer, nach der Mittagsweißwurst kommt Onkel Franz und nimmt eine Prüfung ab - und schon wird Klaus mit dem Sprinter auf die Menschheit losgelassen.
    Das würde bei besagter Menschheit wahrscheinlich zu arger Kritik führen - aber bei der Feuerwehr ist das natürlich alles kein Problem...

  4. #4
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    Bei der Feuerwehr geht es ja noch.

    Was ich nicht verstehe: Warum verdammt nochmal für den Rettungsdienst??

    Jeder normale Arbeitgeber muss seine Arbeiter den Schein machen lassen, für die Pflasterkleber wieder eine Extrawurst???

    Kein Verständnis.

  5. #5
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    Nein, jeder normale Arbeitgeber schreibt in die Stellenausschreibung, dass der entsprechende Führerschein Voraussetzung ist.
    Nur bei den ehrenamtlichen HiOrgs sieht es genauso aus wie bei den Feuerwehren (auch bei den Kilometerleistungen - da steht der Regelrettungsdienst wohl um einiges höher).

  6. #6
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    zumindest bei uns gibts eh keinen rtw mehr der unter 5,5 T wiegt..

  7. #7
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    Zitat Zitat von hansi2k Beitrag anzeigen
    zumindest bei uns gibts eh keinen rtw mehr der unter 5,5 T wiegt..
    ... so kann man das Rechtsproblem auch umgehen.... ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Bei der Feuerwehr geht es ja noch.

    Was ich nicht verstehe: Warum verdammt nochmal für den Rettungsdienst??

    Jeder normale Arbeitgeber muss seine Arbeiter den Schein machen lassen, für die Pflasterkleber wieder eine Extrawurst???

    Kein Verständnis.
    [Ironie]
    Gehts noch? Für die Schwarzhosenträger und Durstlöscher habe ich kein Verständnis. [/Ironie]

    Es gibt zumindest ein Bundesland, in denen der Rettungsdienst zu 20% ehrenamtlich erfolgen MUSS. Und der KatS wird auch ehrenamtlich erbracht. Wir haben kein Fahrzeug unter 3,5 Tonnen (doch eins, den ELW T4)....

    Ich bin zwar kein Freund von der jetzigen neuen Lösung, aber es ist zumindest mal eine Lösung. Ob man die Regelung umsetzt hängt auch von der jeweiligen Organisation ab.
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  9. #9
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Bei der Feuerwehr geht es ja noch.

    Was ich nicht verstehe: Warum verdammt nochmal für den Rettungsdienst??

    Jeder normale Arbeitgeber muss seine Arbeiter den Schein machen lassen, für die Pflasterkleber wieder eine Extrawurst???

    Kein Verständnis.
    Ja, verstehe ich auch nicht. Wo doch jeder weiß dass...

    a) die Fahrphysik und Verkehrsvorschriften bei Feuerwehrfahrzeugen ganz anders sind als bei Rettungsdiensten (zu denen übrigens in diesem Gesetzentwurf auch die HirOrgs zählen)

    b) Feuerwehrler von Natur aus schon viel besser Auto fahren können als andere Leute.

    Geht's noch?

  10. #10
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    Das ist nicht der Punkt.
    Guck mal wer von den beiden sein Geld damit verdient. Der Feuerwehrler oder der Rettungsdienstler.

  11. #11
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    Es gibt hauptberufliche Feuerwehrleute und hauptberufliche Rettungsdienstler...

    Es gibt ehrenamtliche Feuerwehrleute und ehrenamtliche Rettungsdienstler....

    Wobei die FFler ja noch freigestellt werden von der Arbeit bei Alarm, die SEG-Einheiten nicht...

    Also, wer bekommt jetzt mehr Geld?
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  12. #12
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    In den Dokumenten zur Kostenregelung kommt so etwas nicht eindeutig vor. Es wird zwar von 2 Fahrern je Fahrzeug gesprochen, und von einer Kostenübernahme von Führerscheinerweiterungen, aber mengenmäßig scheint es keine eindeutige Regelung zu geben, von qualitativen Vorgaben (Verfügbarkeit des Fahrers) mal ganz abgesehen.

    http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_40...html__nnn=true


    Kleiner Witz zum bevorstehenden Wochenende:
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Die Ausbildungsdauer: 4 x 45 min... (spätestens hier schlug mein Kopf auf den Schreibtisch auf)
    Vergleicht diese Ausbildungszeit mal hiermit: http://www.sfsg.de/lehrgaenge.php?id=8

  13. #13
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen


    Kleiner Witz zum bevorstehenden Wochenende: Vergleicht diese Ausbildungszeit mal hiermit: http://www.sfsg.de/lehrgaenge.php?id=8

    mehr als eine kleine Unterweisung sind die 4x 45-Minuten nicht. Solang nichts passiert ist alles ok, kracht es mal, wird das Geschrei wieder groß sein...

    Übernähmen die Kommunen flächendeckend die Finanzierung von C1-Führerscheinen für alle Maschinisten (und Führungsdienstgrade), dann wäre auch eine vollwertige Ausbildung gewährleistet.

    Ich hätte jedenfalls kein gutes Gefühl, wenn ein Fahranfänger, der sowieso schon wenig Fahrpraxis hat und nur eine kleine abgespeckte Unterweisung genießen durfte, auf den Bock steigt.
    Geändert von TropicOrange (05.12.2009 um 22:49 Uhr)

  14. #14
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    mehr als eine kleine Unterweisung sind die 4x 45-Minuten nicht. Solang nichts passiert ist alles ok, kracht es mal, wird das Geschrei wieder groß sein...

    Übernähmen die Kommunen flächendeckend die Finanzierung von C1-Führerscheinen für alle Maschinisten (und Führungsdienstgrade), dann wäre auch eine vollwertige Ausbildung gewährleistet.

    Ich hätte jedenfalls kein gutes Gefühl, wenn ein Fahranfänger, der sowieso schon wenig Fahrpraxis hat und nur eine kleine abgespeckte Unterweisung genießen durfte, auf den Bock steigt.
    Unabhängig davon, dass auch ich die neue Regelung für nicht gut (vollendet) halte, dürfen Fahranfänger das Fahrzeug auch nicht bewegen. Es gibt immer noch höhere Stellen, die entscheiden, wer die Ausbildung machen darf und gesetzliche Regelungen z.B. in Bayern, dass mind 2 Jahre Klasse B vorhanden sein muss. Die höheren Stellen müssen wiederum verantworten, wer fährt... (Achtung: nicht was der Fahrer anstellt - dieser ist eigenverantwortlich)

    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    Übernähmen die Kommunen flächendeckend die Finanzierung von C1-Führerscheinen für alle Maschinisten (und Führungsdienstgrade), dann wäre auch eine vollwertige Ausbildung gewährleistet.
    Leider ein Wunschtraum, der niemals in Erfüllung gehen wird. Selbst wenn 60% des Führerschein bezahlt werden, macht NIEMAND einen C1 oder C. (erfahrung von uns)
    DENN: selbst eine 100% Kostenübernahme bedeutet sehr viel Zeit zu investieren, wer hat die heute noch? Nachträglich nen Führerschein für eine HiOrg zu machen? wochenlang 2x die Woche in die Fahrschule - mit lauter 17 (teilweise 16 - jährigen) und dann ewig rumgurken - unter der Woche - wo man eigentlich zur Arbeit muss...
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  15. #15
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    Zitat Zitat von boesermichl Beitrag anzeigen
    DENN: selbst eine 100% Kostenübernahme bedeutet sehr viel Zeit zu investieren, wer hat die heute noch? Nachträglich nen Führerschein für eine HiOrg zu machen? wochenlang 2x die Woche in die Fahrschule - mit lauter 17 (teilweise 16 - jährigen) und dann ewig rumgurken - unter der Woche - wo man eigentlich zur Arbeit muss...
    Oder: Landkreis sammelt die Führerscheinkandidaten der Kommunen zusammen, Ausbildung wird an die Fahrschulen ausgeschrieben, Unterrichtszeiten dabei vorgegeben (z.B. an Wochenenden bzw. zu den im LK üblichen FW-Lehrgangszeiten), über die Zeit der Fahrpraxisstunden lässt sich dann auch reden, und letztlich kostengünstiger pro Nase wird es auch.

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