"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hier erstmal der Gesetzestext: http://www.feuerwehr.de/news/2009/07...zes_090717.pdf
Zusammenfassender kann man es eigentlich nicht ausdrücken, ohne damit weitere Sch***hausparolen zu provozieren.
Natürlich wird die genaue Regelung am Ende geschätzte 16 Varianten umfassen.
Ich würde noch ein paar Tage abwarten, bis das 5. und 6. Änderungsgesetz im StVG bei Juris berücksichtigt sind, dann hat nämlich direkt alles im Zusammenhang.
Aha, die EU kippt die alte Initiative des Bundestages mit der Begründung, dass nur für den KatS Ausnahmeregelungen gelten würden. Nun gibt es einen Führerschein für den Katastrophenschutz, aber der Katastropgenschutz selbst steht nicht im Gesetz drin? Was soll das bedeuten, die nach landesrecht Mitwirkenden Rettungsdienste? Wo bleiben da die weißen Einheiten?
Hallo rotkreuz,
das war auch mein erster Gedanke. Vom Katastrophenschutz - der ja eigentlich der Aufhänger für die Führerscheindebatte war - hört man nun gar nichts mehr.
Scahde.
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