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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Soweit mir zugetragen wurde ist zwar dieser Versuch gescheitert, aber man versucht es erneut auf anderem Wege über den Katastrophenschutz.
    Zitat Zitat von StrangeQ Beitrag anzeigen
    Meines Wissens war die Reaktion darauf seitens der EU, dass die Feuerwehren nicht dem KatS zuzuordnen sind (hab leider grad keine - zuverlässige - Quelle da, werd mich aber nochmal schlau machen). Seh ich allerdings speziell in Deutschland nicht so, da die Feuerwehren einen nicht unerheblichen Anteil zum Katastrophenschutz beitragen. So kann man nur hoffen, dass diese Argumentation vielleicht doch noch eine angemessene Würdigung findet.
    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    So wird jetzt auch versucht zu argumentieren. Denn in meinen Augen ist die Feuerwehr die größte nichtmilitärische Katastrophenschutzeinheit.
    Die Story von der größten KatS-Truppe hört man ja regelmäßig, auch von den Verbänden.
    Als es um die Einführung der 48h-Woche bei den BFen ging, ließ man sich aber schnell von Gerichten bestätigen, dass man kein KatS ist (denn sonst hätte die Richtlinie zur Arbeitszeit keine Wirkung).
    Manchmal ist Feuerwehr schon lustig...

  2. #2
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    Greetz

    Benni

  3. #3
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    Hallo.

    Jetzt sind wir schon bei 7,5t. Das wird ja immer besser! Demnächst braucht man dann wohl keinen Führerschein mehr für Einsatzfahrzeuge. Dann könnte man ja auch für Zivis im RD ne Ausnahmeregelung treffen, damit die RTW fahren können!

    Armes Deutschland.


    Gruß 4-44-3

  4. #4
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    also aus meiner Sicht kann ich die Ausnahmeregelung für 7,5-Tonner nur unterstützen. Schön langsam schauts nämlich bei den kleineren Feuerwehren richtig schlecht mit Fahrern aus.
    Leider sehen die Gemeinden (bei uns) immer noch keinen Handlungsbedarf (oder scheuen - wider besseren Wissens - einfach den finanziellen Aufwand). Die hätten jetzt so lange gewartet, bis mal jemand wegen sowas gestorben wäre, da geb ich dir Brief und Siegel drauf. Selbst bei unserer Stützpunktfeuerwehr ist es schon passiert (ungünstige Personalsituation an einem Feiertag), dass das Erstangriffsfahrzeug (LF16/12) erst nach knapp 10 Min. rausgefahren ist (sonst üblicherweise in 3 bis 4 Min. draußen), weil kein Fahrer da war. So viel zum Thema: gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist. Aber man hofft hier halt immer sehr optimistisch, dass nichts (schlimmeres) passiert.
    Allerdings in einem Punkt muss ich dir schon recht geben: schön langsam wirds schwierig, gute Argumente zu finden, warum dann ein Fahrer bei der Feuerwehr ein geringeres Sicherheitsrisiko auf der Straße darstellen soll, als ein Fahrer beim RD.

  5. #5
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    naja gut. Vor den EU-Richtlinien durfte man auch mit nem normalen PKW-Schein bis 7,5to fahren. Gab es dadurch in den vergangenen Jahrzehnten mehr Unfälle?
    Man sollte halt dann aber schon etwas auf ein Fahrer-Training achten, damit nicht gleich FS-Frischlinge hinter das Steuer vom LF8 dürfen.
    Ansonsten bin ich auch dafür hier back-2-roots zu gehen.
    (wobei es mir mittlerweile wurscht wäre, da ich nen C hab :-)...)
    Greetz

    Benni

  6. #6
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    Die Entscheidung, wer ein Fahrzeug bewegt, obliegt ja ohnehin in letzter Instanz (Führerschein hin oder her) dem Kommandanten. Nachdem der aber dann auch die Verantwortung trägt, wird er sich wohl schon aus eigenem Interesse davor hüten, einen Führerscheinneuling einen Einsatz fahren zu lassen.

  7. #7
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    Bei uns war es vor kurzem auch so, Brand von Fachwerkhäusern in Northeim (NDS). Es gab 2 oder 4 Feurwehren die mit 7-8 Leuten am Gerätehaus und hatten keinen Fahrer. Dann muss erst einer aus der Stadt hingefahren werden, also wieder 2 Leute die kurzzeitig ausfallen. Bei uns hat einer gerade den großen Lappen vom Arbeitsamt bekommen und ein anderer Landwird hat auch den großen und macht zur Zeit Maschinisten Lehrgang. Aber bis vor kurzem war es bei uns auch nicht leicht, gerade vormittags, wenn die auch noch bei der Arbeit sind. Viele Grüße

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