Ergebnis 1 bis 15 von 223

Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Der Unterschied ist doch, ob man nur in FW eintritt, um den Führerschein zu machen, nur um danach wieder auszutreten, oder ob man den FS auch in der FW-freien Zeit, sprich Beruf oder Freizeit gebrauchen kann.
    Ich kann die Sorgen, die manche FW haben, gut nachvollziehen. Schließlich kostet so ein Lappen ja auch eine Kleinigkeit.
    Bei den anderen Ausbildung sehe ich den "privaten Vorteil" nicht so gravierend gegeben. Die wenigsten Leute gehen zur FW, um ein Grundwissen an Mechanik, Physik u.ä., handwerkliche Fähigkeiten in höherem Maße, EH-Kenntnisse, Kenntnisse der Löschlehre etc., Stressresistenz/"kühlen Kopf", Leitersteigen, einen Motorsägenschein oder die Teilnahme am Fahrsicherheitstrainig zu erhalten. Das wäre wo anderes billiger bzw. weniger zeitaufwendig, zumal diese Kenntnisse auch wenig zielführend sind.
    Ein Führerschein dagegen ist schon ein gutes Argument, sind mal bei der örtlichen Löschgruppe zu melden. Schließlich wird das ja auch immer gerne wieder als Argument für die Wehrzeit genommen.
    Mein Vorschlag wäre: Aussuchen, welche Person für das Lenken von Großen Roten Autos geeignet ist (u.a. zeitliche Verfügbarkeit), bereits (länger) bestehende Mitgliedschaft, und dann erst die Finanzierung des Führerscheins durch die Kommune. Vorausgesetzt natürlic, es besteht überhaupt Bedarf an LKW-Fahrern. Was bringt es, wenn man zwei LKW in der Halle stehen hat, aber jeder Einzelne eine Führerschein dafür hat?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Mal ehrlich, die Gefahr sehe ich nicht wirklich als gegeben an. "Ah, schön dass Du bei der Feuerwehr mitmachen willst - sollen wir Dir nicht den Führerschein bezahlen", wird ja wohl keine Gemeinde sagen.
    Aber wenn Leuten, die seit fünf, zehn oder mehr Jahren ihren Dienst tun, verheiratet sind, Kinder und ihren Job in der Nähe haben, die kurz gesagt in gefestigten Verhältnissen leben, der Führerschein nicht bezahlt wird, obwohl es dringend notwendig wäre, ist das albern. Vor allem, wenn die Begründung lautet, man könnte den ja auch privat nutzen. Klar, der Mann wird alles hinschmeißen und Langholzfahrer in Kanada werden, sobald er den Führerschein hat.
    Aber solange genug FA dann den Lappen privat bezahlen, kann man das ja mal versuchen.

    Das Risiko kann man sehr gut über die Personalauswahl steuern, mit etwaigen Fehlschlägen (Einzelfälle) muss man dann eben leben. Es kann genau so gut sein, dass jemand krank wird oder stirbt. Muss die Witwe dann auch anteilig die Führerscheinkosten zurückzahlen?
    Bei Führungslehrgängen, die je nach Gegend auch ein äußerst knappes Gut sind, existiert das Problem doch genau so. Da wird jemand über mehrere Jahre aufgebaut, zum F III, F IV, F V und F VI geschickt, um dann den Posten des Leiters der Feuerwehr zu übernehmen und macht es dann nicht. Weil er beruflich bedingt wegzieht oder er sich mit anderen Führungskräften über den Haufen wirft oder sonstwas. Ist blöd, aber damit muss man dann zurechtkommen.

  3. #3
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Mein Vorschlag wäre: Aussuchen, welche Person für das Lenken von Großen Roten Autos geeignet ist (u.a. zeitliche Verfügbarkeit), bereits (länger) bestehende Mitgliedschaft, und dann erst die Finanzierung des Führerscheins durch die Kommune. Vorausgesetzt natürlic, es besteht überhaupt Bedarf an LKW-Fahrern. Was bringt es, wenn man zwei LKW in der Halle stehen hat, aber jeder Einzelne eine Führerschein dafür hat?
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Nimm halt ein paar vertretbare Bedingungen:
    - der Kamerad muss/sollte eine feste, im Eigentum stehende Wohnung/Haus (oder einen nachweisbar festen Arbeitsplatz mit regelmäßiger Freistellung) in der zahlenden Kommune haben.
    - Der Kamerad muss/sollte mind. TM1 und 2 haben, evtl. auch Funk/Maschinist-LF. Mit den Lehrgängen hat man dann eine entsprechende Vorlaufzeit, die derjenige schon in der Wehr ist. Sollte kein Problem sein, da dann auch die Fahrpraxis bzw. das Alter stimmiger sind.

    Dann wäre es natürlich noch schön, wenn die Kommunen untereinander sich verpflichten bzw. verpflichtet würden, alle gleich zu handeln, so dass ein Wechsel von einem FS-Inhaber von einer Wehr zur anderen keine Fragen aufwirft. Aber bei der Provinzfürstelei in Feuerwehrdeutschland ist das natürlich Träumerei
    Das für die benötigten Führerscheine ein Bedarf festgestellt wird, und nur in dem Rahmen ausgebildet/gezahlt wird, setze ich mal voraus.

  4. #4
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Die Hessen schliessen sich den bayrischen Forderungen an (u.a. weil das TSF-W tonneweise Wasser geladen hat...)

    Quelle: HNA

    http://www.hna.de/hessensolo/00_2008...ld_Fahrer.html
    MfG

    brause

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •