In den Dokumenten zur Kostenregelung kommt so etwas nicht eindeutig vor. Es wird zwar von 2 Fahrern je Fahrzeug gesprochen, und von einer Kostenübernahme von Führerscheinerweiterungen, aber mengenmäßig scheint es keine eindeutige Regelung zu geben, von qualitativen Vorgaben (Verfügbarkeit des Fahrers) mal ganz abgesehen.
http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_40...html__nnn=true
Kleiner Witz zum bevorstehenden Wochenende: Vergleicht diese Ausbildungszeit mal hiermit: http://www.sfsg.de/lehrgaenge.php?id=8





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