In den Dokumenten zur Kostenregelung kommt so etwas nicht eindeutig vor. Es wird zwar von 2 Fahrern je Fahrzeug gesprochen, und von einer Kostenübernahme von Führerscheinerweiterungen, aber mengenmäßig scheint es keine eindeutige Regelung zu geben, von qualitativen Vorgaben (Verfügbarkeit des Fahrers) mal ganz abgesehen.

http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_40...html__nnn=true


Kleiner Witz zum bevorstehenden Wochenende:
Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Die Ausbildungsdauer: 4 x 45 min... (spätestens hier schlug mein Kopf auf den Schreibtisch auf)
Vergleicht diese Ausbildungszeit mal hiermit: http://www.sfsg.de/lehrgaenge.php?id=8