Da lese ich die bayerische Verordnung aber anders:Aber diese ganze Diskussion zeigt ja doch ganz schön, wie "ausgereift" die Verordnung ist, wenn man noch nicht mal eindeutig festhält, für wen sie überhaupt gilt.Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste,...
Freiwillige Feuerwehr => Dürfte klar sein, mit der Formulierung ist die BF außen vor.
nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste => Einfacher wäre es natürlich, die Organisationen deutlich zu benennen. Werden ja schon keine hundert sein. Interessant wird es jetzt, wenn eine BF nach Landesrecht anerkannter Rettungsdienst ist - dann kann die für ihre Angehörigen eine "Feuerwehrfahrerlaubnis" ausstellen, mit der die dann den RTW fahren dürfen (da Aufgabenerfüllung des anerkannten Rettungsdienstes), aber bspw. den 3,8to ELW schon wieder nicht (weil nicht Aufgabenerfüllung des Rettungsdienstes oder einer FF), selbst wenn die im selben Zugverband zum selben Einsatzort fahren.
der technischen Hilfsdienste => Fällt mir spontan nur THW ein - aber warum schreibt man das dann nicht so in die Verordnung?
Diese Verordnung ist in so vielen Punkten mehrdeutig und schwammig formuliert, fair wäre es jetzt, den Feuerwehr-/HiOrg-Angehörigen, die aufgrund dieser Verordnung an ein Steuer gelassen werden, wenigstens schon mal eine vergünstigte Rechtsschutzversicherung anzubieten. Denn wenn es knallt, kann jeder halbschläfrige Jura-Student aus dieser "Fahrerlaubnis" eine Wundertüte basteln.





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