Dazu muss die ganze Fahrerlaubnisverordnung noch einmal geändert werden. Bisher ist gesetzlich nur die bis 4,75 to geregelt.
Dazu muss die ganze Fahrerlaubnisverordnung noch einmal geändert werden. Bisher ist gesetzlich nur die bis 4,75 to geregelt.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)