Hallo zusammen.
Ob und wo dies verpflichtend in einem Gesetz geregelt ist kann ich Dir nicht genau sagen.
Allerdings scheint es schon sinvoll, ein Fremdfahrzeug das näher an der Einsatzstelle ist als die eigenen Rettungsmittel zumindest voraus zu schicken, um die Erstversorgung durchzuführen.
Nicht zuletzt deshalb meldet man sich als Fremdfahrzeug ja in einem Funkverkehrskreis an.
Bestes Beispiel:
Fremdfahrzeug auf der Autobahn im Stau - 2km weiter VU mit eingeklemmten Personen. Fahrzeug hat sich im Funkverkehrskreis angemeldet und ist in jedem Fall schneller als die örtlichen Rettungsmittel. Die naheliegenste Entscheidung, das Fremdfahrzeug ebenfalls zur Einsatzstelle zu schicken.
In diesem Sinne
Gruß - die LeiDstelle
Zu lautes Sprechen erhöht die Reichweite des Funkgerätes nicht !