Hi, kann mir jemand sagen, ob es ein seperates Leistellen Gesetz in Bayern gibt, oder ist das im RD-Gesetz des jeweiligen Landes alles geregelt??
Wollte mal wissen ob die Leitstelle verpflichtet ist, bei einer Dienstanmeldung eines Fahrzeuges dieses auch zu schicken, wenn sich dadurch eine deutliche Verkürzung der Hilfsfrist ergibt.
Das Fahrzeug hat eine komplette Notfallausrüstung, Defi, Schaufeltrage,Vakuummatratze,Stryker-trage drin und ist mit erfahrenem Personal besetzt.
DAnke schon mal im Voraus!!