Handynetze und die Vorrangschaltungen
Hallo liebes Forum,
Handynetze sind bei Großschadenslagen die ersten Netzé, die wegen Überlastung aussteigen. Wie auch ein Vorredner schon hier ausführte, sind es die Medien, die dann diese Netze nutzen und teilweise so nutzen, als hätten sie eine Standleitung.
Die soganannten Vorrangschaltungen sind daher, wegen des Missbrauchs, auch wieder abgeschaltet worden.
Da aber dieses Leistungsmerkmal für alle BOS unverzichtbar ist, sollten die Landesregierungen hier in die Pflicht genommen werden und nochmals entsprechend Druck auf die Regulierungsbehörde und Netzbereiber ausüben.
Ein weiterer Punkt ist die Umstellung des Fernsprechnetzes im V-Fall oder bei großen Katastrophen. Hier müssen die Rufnummern und Namen der Kommune gemeldet werden, die dann zumindestens für die BOS die Beantragungen vornehmen können. Entsprechende Vordrucke sind hierfür von der Regulierungsbehörde bereitgestellt worden.
Man sollte aber auch wissen, dass dieses leider nicht kostenlos ist.
In einem V-Fall oder KatS-Fall wird das Fernsprechnetz nicht abgeschaltet. Also erreichbar ist man weiter, man kann nur nicht mehr selbst telefonieren, es sei denn man hat die entsprechende Genehmigung erhalten, wie z.B. wichtige Führungskräfte, Supermärkte usw.
MkG
Manfred
Funki
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