Der Wehrführer muss das FUG ja nicht besitzten, es nur nutzen. Ich denke da spricht nichts dagegen. Er hat ja auch einen funktionsbezogenen Funkrufnamen.
Er benutzt es ja auch nicht privat sondern in der Funktion als Wehrführer.
Ob es Sinn macht, seine Anfahrt ans Gerätehaus mitzuteilen ist eine andere Sache.
Aber wenn er auf der Anfahrt ans Gerätehaus bei der Leitstelle mal anfragen will wie die aktuelle Lage aussieht dann ist das schon in Ordnung.