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Thema: Rettungsdienstbedarf

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  1. #10
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    Zitat Zitat von SteveHH72 Beitrag anzeigen
    Das ist Blödsinn .. in einem Handelsregister sind nur GmbH's etc. eingetragen .. ich hatte selber einen Handelsbetrieb und war NICHT dort eingetragen - trotzdem gab' es die Firma wirklich ...

    ... ein gewerbe muss man doch anmelden? gewerbeamt? oder bin ich da falsch
    ... Du bist komplett falsch .. wie schon in diversen Antworten geschrieben MUSS man sich nicht eintragen.
    Aber mal ehrlich: Warum traut ihr demjenigen nicht ? Vielleicht aus verstecktem Neid auf seine Qualifikationen ? Seid ihr bei jedem, der sich neu bei euch vorstellt und scheinbar viele Lehrgänge o.ä. hat, so drauf ? Dann finde ich euch nur noch erbärmlich, wenn ich ehrlich bin.
    Mit dem "Gewerbeamt" liegt er Goldrichtig! Denn ein Gewerbe muss IMMER angemeldet werden (§14 GewO (stehendes Gewerbe) oder §55 GewO (Reisegewerbe)- GewO=GewerbeOrdnung)! Anders verhält es sich mit dem Handelsregister, da gibt es für sehr viele keine Pflicht zur Eintragung!
    Allerdings wird ihm das "Ordnungsamt - Abteilung Gewerbe und Gewerbeaufsicht" (so heisst es bei uns) sehr wahrscheinlich keine Auskunft erteilen....
    Geändert von AkkonHaLand (03.06.2008 um 10:40 Uhr) Grund: </i> vergessen
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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