Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Ich denke auch, dass man vor einer solchen Argumentation, wie sie an erster Stelle in diesem Thema angestellt wurde, erst einmal nach den Hintergründen der Versicherungsvorschriften schauen.
Diese Vorschriften werden meines Wissens nach aus zwei Gründen erstellt:
  • um dem Versicherten einen gewissen Schutz zu bieten und ihm die Grenzen aufzuzeigen, innnerhalb dessen er versichert ist.
  • um die Versicherung selbst vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen.


Jetzt könnte man ohne den "Einzelfall-Passus" im Ernstfall - also wenn man von der Vorschrift abgewichen ist und dann etwas passiert ist - argumentieren: "Tja, Ihr habt Euch nicht an die Regeln gehalten => Wir zahlen nix!"
Mit diesem Passus kann man dann allerdings sagen: "Doch, wir haben uns an die Regeln gehalten, denn Ausnahmen sind zur Menschenrettung erlaubt."

Ich denke, der Passus wurde aus eben diesem Grund eingefügt (und ist auch dementsprechend zu interpretieren), dass man auch in Ausnahmefällen - wenn Menschenleben (egal ob eigenes Personal oder fremder Patient) in Gefahr ist - den vollen Vericherungsschutz besitzt.

Gruß, Mr. Blaulicht
Nö,die Versicherung wird sich heraus reden, den es gibt ja die UVV und nun muss man den Nachweis erbringen das es nötig war in dieser Situation so zu Arbeiten und es keine andere Möglichkeit gab die Arbeit zu leisten ist

Gruß Michael