Unabhängig davon, ob das Gerät in Hessen zulässig ist, wird es sehr schwirig werden, ein 4m-HFG zugelassen zu bekommen. Hessen ist diesbezüglich äusserst restrektiv.
Unabhängig davon, ob das Gerät in Hessen zulässig ist, wird es sehr schwirig werden, ein 4m-HFG zugelassen zu bekommen. Hessen ist diesbezüglich äusserst restrektiv.
MfG
brause
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Mea culpa...Ich dementiere alles und behaupte ab sofort das Gegenteil!
MfG
brause
....ich habe bis jetzt leider noch nix gefunden. Aber einigen älteren Beträgen habe ich entnommen, das sie wohl nicht für die Feuerwehr zugelassen sind.
Sollte jemand bessere Info´s haben, bin ich sehr dankbar...
mfg Jens
Hi,
wie gesagt, schreibe mal den User "Ebi" an, der kann dir da sicher weiterhelfen...
Ansonsten ist es halt so, das in den meisten BL (nicht nur in Hessen) 5 Watt für die FW´en nicht zulässig sind. Dies bedeutet dann aber nur, das die Geräte die mehr können nicht in der Betriebsart 5Watt betrieben werden dürfen (Als nur auf den "weißen" Stellen des Ringes, nicht auf den "roten + "!) Genuaso wie halt mit den Kanälen. Man darf alle Kanäle können und es wird darauf vertraut das man nur die zugelassenen schaltet.
Nur in Hessen gehen die Uhren halt etwas anders und das Schriftstück was ich dazu mal gelesen hatte war SEHR Restriktiv...
Gruß
Carsten
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