Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
SMS um 16:37, für Warnzeitraum 16:10 bis 17:30. Um dies allerdings wirklich irgendwie werten zu können, müsste man die entsprechende Meldung des DWD dagegenhalten. Da ich da aber nicht am PC war, kann ich das derzeit nicht.

Meine Meinung: Aus einer wie auch immer gearteten Wettervorhersage entsteht kein Rechtsanspruch auf das angekündigte Wetter ;-)
Wer also aufgrund einer Unwetterwarnung seine Fenster vernagelt und in den im Garten gebuddelten Bunker zieht, kann den DWD nicht dafür verantwortlich machen, wenn die Nachbarschaft ihn bei strahlendem Sonnenschein auslacht.
zumal der dwd nur die rohdaten schickt. die werden dann von der raiffeisen noch auf 160 zeichen zugeschnitten