Das Wort "Privatnutzung" suche ich vergeblich im TKG ..
... zur Erinnerung: TKG heisst "Telekommunikationsgesetz" !
Das heisst, hier wird die Absicht zum Ausdruck gebracht, gegen ein Gesetz zu verstossen..
Und wenn ich mich recht entsinne, steht darauf* Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe ..
.. man lasse sich das Wort auf der Zunge zergehen ... "gehhhhhhsäätzzzzz" ..
Gruss,
Tim
* Verstoss TKG.