Das Wort "Privatnutzung" suche ich vergeblich im TKG ..


... zur Erinnerung: TKG heisst "Telekommunikationsgesetz" !

Das heisst, hier wird die Absicht zum Ausdruck gebracht, gegen ein Gesetz zu verstossen..

Und wenn ich mich recht entsinne, steht darauf* Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe ..

.. man lasse sich das Wort auf der Zunge zergehen ... "gehhhhhhsäätzzzzz" ..

Gruss,
Tim

* Verstoss TKG.