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Thema: Untersagungsverfügung der BA für Arbeitsschutz/Arbeitsmedizin bzgl Hanrath-Stiefel!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ob Zertifikat oder nicht, mit DER Öffentlichkeitsarbeit hat die Firma bei mir ihre Glaubwürdigkeit verspielt.

    Ich werde auf andere Hersteller ausweichen und lieber etwas mehr bezahlen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von fmjmp Beitrag anzeigen

    Ob Zertifikat oder nicht, mit DER Öffentlichkeitsarbeit hat die Firma bei mir ihre Glaubwürdigkeit verspielt.
    und genauso treten die Kameraden auf auf Messen auf..... Ich hatte den eindruck als wenn sie zwei Mini-Jober mit nem klapprigen VW Bus auf Promo Tour geschickt hätten.

    Gruß Dirk
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  3. #3
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    Wir sollten uns hier hüten, uns vor den Karren der Industrie mit kommerziellen Interessen spannen zu lassen. Hier geht es um - wie es scheint - sehr viel Geld. Und keiner von uns bekommt für die Munbdpropaganda Geld. Zumindest will ich das hoffen!
    Wenn wir hier Stellung beziehen, machen wir uns a) relativ schnell unglaubwürdig und b) auch für die Gegenseite angreifbar.


    *** BITTE BEACHTEN ***

    Deswegen werde ich ab jetzt jeden wertenden Beitrag löschen.


    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (16.05.2008 um 19:54 Uhr)

  4. #4
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    Nein, ich meine mit "wertend" die Beiträge, derentwegen uns ein evtl. durch denb Beitrag geschädigter Hersteller irgendwelche kostenpflichtigen Unterlassungserklärungen schicken kann.

  5. #5
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    Ich blick ehrlich gesagt gar nichts mehr :)

    Kann das mal jemand zusammen fassen ?
    Ich verstehe das so, dass eigentlich nur Schuhe aus den angegebenen Zeiträumen Mängel aufweisen, oder ?
    Dass heisst doch dann im Rückschluß, wenn ich jetzt einen solchen Schuh kaufe, dieser nicht aus den angegebenen Produktionszeiträumen ist, also vor kurzem erst Produziert wurde, ist das alles hinfällig und kann mir eigentlich egal sein, ist das so richtig ???

    Vielleicht kann mir da jemand etwas Licht ins dunkel bringen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von EISI Beitrag anzeigen
    Dass heisst doch dann im Rückschluß, wenn ich jetzt einen solchen Schuh kaufe, dieser nicht aus den angegebenen Produktionszeiträumen ist, also vor kurzem erst Produziert wurde, ist das alles hinfällig und kann mir eigentlich egal sein, ist das so richtig ???
    So würde ich das auch interpretieren.

    Ich vermute mal, mit Stiefeln, die vor diesem Zeitraum produziert wurden, sieht es genauso aus. Falls nicht, wäre es ganz schön, wenn jemand das darstellt. In unserer Nachbarwehr haben sich nämlich soweit ich weis Kameraden die Stiefel privat beschafft, und die sollte man dann vielleicht darin unterrichten...

  7. #7
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    Hi,

    also es ist so:

    Die Stiefel, die in den angegebenen Zeiträumen produziert wurden, besitzen keine Zulassung, weil diese ENTZOGEN wurde. (Das hat ersteinmal mit der Frage ob Mängelfrei oder nicht nur sekundär etwas zu tun!)

    Einen Stiefel, der in in dieser Zeit produziert wurde DARF wegen der fehlenden Zulassung im Einsatzdienst NICHT getragen werden. Da gibt es kein Deuten oder rütteln.
    Es spielt dabei auch keine Rolle ob wirklich JEDER der Stiefel Mängel hatte oder nur EINIGE.
    Selbst wenn jemand nachweist das sein Stiefel die Mängel nicht hat, hat der immer noch keine Zulassung! (vgl. die Hauptuntersuchung beim Auto. Ist die HU abgelaufen, dann darf ich solange nicht fahren bis ich eine neue HU bestanden habe. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob mein Wagen mängelfrei ist oder nicht, es zählt NUR der Stempel)

    Was mit den Stiefeln vor oder nach den genannten Zeiträumen ist, das ist wiederum eine reine formsache. Die Stiefel haben da eine Zulassung und dürfen somit (solange keine groben Mängel erkannt sind) im Einsatzdienst getragen werden da der Gesetzgeber davon ausgeht das ein Produkt mit Zulassung Mängelfrei ist!
    Ob diese Stiefel aber nun wirklich Mängelfrei sind, oder einfach die Mängelexemplare so durchgerutscht sind, das ist eine Frage des Vertrauen in die Arbeit des Herstellers der PSA.
    Vor allem aber die Frage was mit den Stiefeln ist, die vor dem genannten Zeitraum produziert wurden ist hier die Frage. Denn eine Zulassung wird erst entzogen wenn Fehler gefunden wurden. Und wer weiß wie lange bereits mangelhafte Stiefel verkauft wurden bis der erste überprüft wurde...

    Und hier (sowie in anderen Foren) schreiben einfach viele das sie das Vertrauen in den Hersteller verloren haben, vor allem aufgrund seiner ***** Öffentlichkeitsarbeit und auftreten. So dass diese Personen, obwohl sie es dürften, keine Stiefel dieses Herstellers im Einsatzdienst mehr anziehen wollen da sie kein Vertrauen in seine sonstige Arbeit bei der QS haben.

    Persöhnlich sehe ich die Gründe warum die Zulassung entzogen wurde nich als so schwerwiegend das ich grundsätzlich dagegen währe ein vorhandenes Stiefelpaar aufzutragen. (Neubeschaffung ist natürlich etwas völlig anderes!)
    Aber der Gesetzgeber sieht das einfach anders!

    Gruß
    Carsten
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