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Thema: S: Erste (rechtliche) Erwähnung der "neuen" EU-Führerscheinklassen

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  1. #1
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    Geändert von überhose (26.07.2008 um 18:00 Uhr)

  2. #2
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    Frage: Wofür benötigt man das, wo es doch eh schon Recht und Gesetz ist?

  3. #3
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    Naja, manchmal ist es doch schön zu wissen, wie ein heute gültiges Gesetz entstanden ist bzw. entwickelt wurde.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Die Frage wurde mir inzwischen per Mail beantwortet, hat sich insofern erledigt. Falls jemand bei einer Führerscheindiskussion damit punkten will, hier die Antwort für alle: Es ist die "Erste Richtlinie 80/1263/EWG des Rates vom 4. Dezember 1980 (!) zur Einführung eines EG-Führerscheins", zu finden unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...0L1263:DE:HTML
    Darin wird die 3500kg-Grenze und die anzustrebende Übernahme in alle Mitgliedsstaaten erstmals erwähnt.
    Die letztlich für die Umstellung auschlaggebende Richtlinie müsste dann die des Rates vom 29. Juli 1991 sein, diese hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...0070101:DE:PDF
    Hi,

    Wobei es aber wohl so ist, das die Richtlinie von 1980 die Grundlage für den ROSA EG-Führerschein war... Diese wurde in DL in der Form umgesetzt, das man halt die alten Klassen weitrhin (entgegen Artikel 3 der RL) beibehalten hat.
    Damit war der "Drops erst einmal gelutscht", eine zwingende Fortführung gab es nicht.
    Wobei man aber die Möglichkeit im Hinterkopf haben konnte.

    Die zweite RL von 1996 war wie schon richtig von dir geschrieben dann die Grundlage für die Einführung des EU Kartenführerscheines. Interessant währe jetzt evtl. zu wissen, wann die Beratungen zur zweiten RL begonnen haben, denn das währe der Zeitpunkt, wo man hätte sicher bemerken können das es ebend mit dem EG Führerschein nicht getan ist und die EU Klassen doch auch in DL kommen.

    Gruß
    Carsten
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