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Gruß, Mr. Blaulicht
Ja aber man muss mal den Katastrophenschutz (Bundessache, V-Fall) vom Zivilschutz (Ländersache) trennen. Wie du ja schon geschrieben hast, werden einige Fahrzeuge vom bund für den Katastrophenschutz beschafft und bestückt und den Ländern für Zivilschutzaufgaben zur Verfügung gestellt (§11 ZSG). Das heißt aber nicht, daß die Länder bestimmen, was der Bund anschafft. §12 ZSG sagt ja daß der Bund die Ausstattung ergänzt und zur Verfügung stellt. Die Länder teilen diese Ausstattung nur auf und gibt sie an die Kommunen etc. weiter.
Also arbeiten beide (Bund und Land) Hand in Hand (oder auch nicht). Wie ich ja schon geschrieben hatte, gibt es einiges an streitpunkten was die Ausstattung betrifft. Die Länder wollen, daß der Bund zahlt aber die Klappe hält, was mit dem Geld geschieht, der Bund steht aber auf dem Standpunkt: wer die Musik bezahlt, bestimmt auch was sie spielt.