[QUOTE=Pille112;291168]
Nee ich glaube nich das wir da an einander vorbei reden, nur haben wir hier vielleicht differente Vorstellungen.
Wenn eine BOS dieses Paket haben will, kann sie die Geräte hier ersteigern.
Wenn sie kein Interesse hat wird das Paket wirklich nicht bei einer BOS landen, was aber dann auch gerechtfertigt ist.
Naja, es werden mit Sicherheit so einige BOS interesse an Geräten haben... Aber gleich an 20 Stück. Das Paket wird halt an den meistbietenden gehen, egal wieviele BOS mietbieten und egal wie groß die Differenz ist! Und wenn einer dieser Hobby-Military Händler 1 Euro mehr bietet, dann landet es bei dem!

Zitat von
Pille112
Vermutlich wird das Paket dann an einen Händler gehen, von dem es dann die/eine BOS mit X-%igen Aufschlag ja wieder erwerben kann. Dann ist der Preis allerdings gerechtfertigt da die BOS ja voher nicht bereit war den geringeren Preis zu zahlen - ich glaube sowas nennt man dann Lehrgeld oder wie ich immer zu sagen pflege: ...der Preis der Dummheit und Ignoranz!
Ich würde eher vermuten, die Geräte werden dann in den Einzelverkauf bei Ebay gehen und dann dort an den meistbietenden, was sicher nur imm seltensten Fall eine BOS ist!

Zitat von
Pille112
Deinen Zusatz sehe ich mit Zweifel, da ja auch bei der öffentlichen Beschaffung eine Ausschreibung erfolgen MUSS sollte es auch bei Veräußerungen so sein!
Im Prinzip - JA
Wenn das Verhältnis AUFWAND- Nutzen es rechtfertigt, so ist eine "offene" Vergabe an den meistbietenden sicher Gerechtfertigt!
Das wird ja oft gemacht!
ABER:
Es ist genauso üblich das der Kreis der Bewerber eingeschränkt wird!
(Wie bei Beschaffungen auch möglich - Das nennt sich dann beschränkte Ausschreibung)
Dies ist immer dann möglich wenn öffentliche Interessen diesen Schritt rechfertigen, z.b. weil man nur bestimmten Gruppen die Leistung zutraut oder halt nur bei bestimmten Gruppen sicher sein kann, das diese mit dem erhaltenen Material verantwortungsvoll umgehen!
Oder speziell bei Aussonderungen: Wenn man einen Nennenswerten Vorteil für die Bürger die diese Anschafung bezahlt haben begründen kann, dann kann man auch regional beschränken.
Z.B. in diesem Fall nur BOS Berechtige aus Gelsenkirchen und direkter NAchbarschaft.
(was in der Form ja auch öfter gemacht wird!) Soetwas würde allerdings den Erlös verringern...
Rechtlich ist das alles schon kein Thema...
Gruß
Carsten
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