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Thema: Fototgrafieren von Behördenfahrzeugen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wenn dies so ausdrücklich gewünscht wird, kannst du wohl nichts machen, ausser die Bilder zu löschen.

    Ich weiß nicht ob du die Webseite: www.ot112.de kennst? Ich kenne den Macher der Seite sehr gut und ich weiß das er da auch des öffteren mit manchen Fahrzeugen so seine Probleme hatte.

    Ich kann mich gern mal bei Ihm schlau machen, wie das rechtlich ausschaut.

    Ich erinnere hierzu an die Diskussion bzgl. des LF-L des BF Dortmund.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Wenn dies so ausdrücklich gewünscht wird, kannst du wohl nichts machen, ausser die Bilder zu löschen.
    Wieso und aufgrund welcher Rechtslage?
    Ach ja, es ging nicht um die Feuerwehrler an sich, sondern lediglich um das Fahrzeug!

  3. #3
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    absoluter Blödsinn

    du darfst alles fotografieren was du ohne Hilfsmittel vom öffentlichen Verkehrsraum aus siehst, nur veröffentlichen darfst du nicht alles, da haben dann Menschen Persönlichkeitsrechte,
    aber Autos,Tiere Häuser ect. sind Sachen, die kannste ablichten wie du lustig bist und veröffentlichen. wie gesagt solange du nicht private Grundstücke betrittst oder mit ner Leiter über nen Zaun knipst ect.
    alles weitere steht in den einschlägigen Gesetzen ,
    ob es natürlich moralisch ok ist einen Unfall oder Einsatz zu fotografieren ist was anderes.
    rein rechtlich aber ok.

    bestes Beispiel, jemand fotografiert ganz normal von der Strasse aus euer Haus(nicht in die Fenster rein),einfach weil es ihm gefällt, ohne Personen auf dem Bild, da kannste du garnix dagegen machen,aber überhaupt garnix.

  4. #4
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    bei Fahrzeugen könnte es u.U. erforderlich sein das KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen bevor man dieses Bild veröffentlicht.
    Bei Zivilfahrzeugen der Polizei kann ein fotografieren mit veröffentlichen rechtlich zum Problem führen, da dort der "Tarnfaktor" und das "operieren im Verborgenen" einen Einsatz dieses Fahrzeugs verhindern können.

    Bei "nicht-verdeckt-operierenden" Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ist das aber kein Problem.

  5. #5
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    erstmal ging es hier ums reine fotografieren, und da darf man fast alles ablichten was vor die Kamera kommt, egal ob Autos in rot blau oder bunt ;)
    und ein Feuerwehrmann hat mir garnix zusagen ,auser evtl. guten Tag oder auf Wiedersehn, genau so wie ich als Feuerwehrmann anderen Menschen nicht zu sagen habe was sie fotografieren dürfen und was nicht.

  6. #6
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    Hier...


  7. #7
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    Mir ging es nicht um ein Foto eines Feuerwehrfahrzeuges sondern um die Situation eines speziellen Fahrzeuges!
    Und genau das Fotografieren des Fahrzeugs in dieser Situation wurde mir verboten mit dem Hinweis, dass dies nicht erlaubt sei. Zusätzlich fühlte ich mich genötigt, die bereits gemachten Aufnahmen zu löschen. Dies ist dann auch geschehen, und für mich war die Sache damit erledigt.
    Nun hatte die Ganze Sache allerdings ein - bis jetzt wohl noch - kleines Nachspiel. Und deshalb will ich mich etwas vorbereiten. Deswegen meine Frage.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (05.03.2008 um 19:07 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Mir ging es nicht um ein Foto eines Feuerwehrfahrzeuges sondern um die Situation eines speziellen Fahrzeuges!
    Und genau das Fotografieren des Fahrzeugs in dieser Situation wurde mir verboten mit dem Hinweis, dass dies nicht erlaubt sei. Zusätzlich wurde ich genötigt, die bereits gemachten Aufnahmen zu löschen. Dies ist dann auch geschehen, und für mich war die Sache damit erledigt.
    Nun hatte die Ganze Sache allerdings ein - bis jetzt wohl noch - kleines Nachspiel. Und deshalb will ich mich etwas vorbereiten. Deswegen meine Frage.

    Gruß, Mr. Blaulicht


    kläre uns mal auf in welcher Funktion du die Fotos gemacht hast (privat oder im Dienst), und wer hat dich genötigt?

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Mir ging es nicht um ein Foto eines Feuerwehrfahrzeuges sondern um die Situation eines speziellen Fahrzeuges!
    Und genau das Fotografieren des Fahrzeugs in dieser Situation wurde mir verboten mit dem Hinweis, dass dies nicht erlaubt sei. Zusätzlich fühlte ich mich genötigt, die bereits gemachten Aufnahmen zu löschen. Dies ist dann auch geschehen, und für mich war die Sache damit erledigt.
    Nun hatte die Ganze Sache allerdings ein - bis jetzt wohl noch - kleines Nachspiel. Und deshalb will ich mich etwas vorbereiten. Deswegen meine Frage.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Wenn du die Bilder mit einer digitalen Kamera gemacht hast, stell sie dir einfach wieder her. Es gibt genug freeware Programme die das ermöglichen. Auch bei Speicherkarten ist das möglich :-)
    Solltest du natürlich nur machen, wenn du nix verbotenes Fotografiert hast. Was verboten ist, wurde ja weiter oben schon gesagt. Normale Feuerwehrfahrzeuge gehören jedenfalls nicht dazu.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

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