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Thema: Fototgrafieren von Behördenfahrzeugen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Fototgrafieren von Behördenfahrzeugen

    Moin moin,

    sagt mal, ist es verboten, Fahrzeuge von Behörden zu fotografieren?
    Hintergrund ist der, dass mir von zwei Feuerwehrlern untersagt wurde, ein Feuerwehrfahrzeug zu fotografieren bzw. die Löschung der bereits gemachten Aufnahmen verlangt wurde.
    Wenn möglich, die Antworten bitte mit Quellenangaben.
    Übrigens: die von mir geschilderte Situation spielte sich im öffentlichen Bereich, also nicht auf einer Feuerwache ab.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Wenn dies so ausdrücklich gewünscht wird, kannst du wohl nichts machen, ausser die Bilder zu löschen.

    Ich weiß nicht ob du die Webseite: www.ot112.de kennst? Ich kenne den Macher der Seite sehr gut und ich weiß das er da auch des öffteren mit manchen Fahrzeugen so seine Probleme hatte.

    Ich kann mich gern mal bei Ihm schlau machen, wie das rechtlich ausschaut.

    Ich erinnere hierzu an die Diskussion bzgl. des LF-L des BF Dortmund.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Wenn dies so ausdrücklich gewünscht wird, kannst du wohl nichts machen, ausser die Bilder zu löschen.
    Wieso und aufgrund welcher Rechtslage?
    Ach ja, es ging nicht um die Feuerwehrler an sich, sondern lediglich um das Fahrzeug!

  4. #4
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    absoluter Blödsinn

    du darfst alles fotografieren was du ohne Hilfsmittel vom öffentlichen Verkehrsraum aus siehst, nur veröffentlichen darfst du nicht alles, da haben dann Menschen Persönlichkeitsrechte,
    aber Autos,Tiere Häuser ect. sind Sachen, die kannste ablichten wie du lustig bist und veröffentlichen. wie gesagt solange du nicht private Grundstücke betrittst oder mit ner Leiter über nen Zaun knipst ect.
    alles weitere steht in den einschlägigen Gesetzen ,
    ob es natürlich moralisch ok ist einen Unfall oder Einsatz zu fotografieren ist was anderes.
    rein rechtlich aber ok.

    bestes Beispiel, jemand fotografiert ganz normal von der Strasse aus euer Haus(nicht in die Fenster rein),einfach weil es ihm gefällt, ohne Personen auf dem Bild, da kannste du garnix dagegen machen,aber überhaupt garnix.

  5. #5
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    bei Fahrzeugen könnte es u.U. erforderlich sein das KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen bevor man dieses Bild veröffentlicht.
    Bei Zivilfahrzeugen der Polizei kann ein fotografieren mit veröffentlichen rechtlich zum Problem führen, da dort der "Tarnfaktor" und das "operieren im Verborgenen" einen Einsatz dieses Fahrzeugs verhindern können.

    Bei "nicht-verdeckt-operierenden" Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ist das aber kein Problem.

  6. #6
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    erstmal ging es hier ums reine fotografieren, und da darf man fast alles ablichten was vor die Kamera kommt, egal ob Autos in rot blau oder bunt ;)
    und ein Feuerwehrmann hat mir garnix zusagen ,auser evtl. guten Tag oder auf Wiedersehn, genau so wie ich als Feuerwehrmann anderen Menschen nicht zu sagen habe was sie fotografieren dürfen und was nicht.

  7. #7
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    Hier...


  8. #8
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Übrigens: die von mir geschilderte Situation spielte sich im öffentlichen Bereich, also nicht auf einer Feuerwache ab.
    Alle Feuerwachen sind öffentlich ;-) Außer Werk-/Werksfeuerwehren

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