Hallo Zusammen,
in NRW dürfen alle zugeteilten Kanäle im Ober- und Unterband genutzt werden. Ich hoffe doch, dass in allen Bereichen die Alarmierungskanäle bekannt sind und dort kein Funksprechbetrieb stattfindet. Das die Oberbandfrequenzen nicht genutzt werden dürfen ist ein Märchen; woher es auch immer kommt. Das Errichten und Betreiben einer Relaisstaion bedarf der Genehmigung; in NRW der ZPD. Diese teilt entsprechende Kanäle für den Relaisverkehr zu.
Gruß
Michael