Eine Frage stelle ich mir allerdings zu den Prüffristen:
Überwacht die Wehr die Fristen alleine? Bei allen Wehren, die ich kenne, erfolgt 14 Tage nach Verpassen der "selbständig durch den Gerätewart einzuhaltenden" Prüffrist ein Anruf des Kreismitarbeiters, der die Prüfungen durchführen muss. Kommt dann kein Gerät zur FTZ erfolgt spätestens 3 Wochen danach ein Schreiben des Verantwortlichen des Ordnungsamtes, wo denn die Geräte bleiben, mit je einer Kopie an den Stadt- oder Gemeinde-(=Kommunal-)brandmeister, den Ortsbürgermeister und den Stadtbürgermeister.
Ohne wichtigen Grund ("Wir stehen seit 8 Wochen im Hochwasser an der Elbe in Magdeburg und sind daher noch nicht da gewesen" oder so ähnlich...) steht somit spätestens nach 6 Wochen der Kommunalbrandmeister zusammen mit dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes und des Kreises vor der Tür und der Hammer kreist.....
Davon abgesehen ich, als derjenige der mit dem Gerät arbeiten soll, würde meinem Gerätewart und dem Ortsbrandstifter den A.... bis über beide Ohren aufreißen, wenn er die Prüffristen vorsätzlich überschreitet - schließlich kann er auch jemanden beauftragen, mit dem Fzg "mal eben" zur Prüfung zu fahren.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator