Ich bin kein Jurist, aber wenn Du sicherstellst, dass das TKG eingehalten wird, d.h. nur für Euch bestimmte Aussendungen empfangen werden, und die verwendeten Geräte der TR-BOS entsprechen, dann könnte das gehen. Beachten: die nicht für Euch bestimmten Daten, d.h. Kennnungen anderer Fzge bzw Schleifen müssen von Anfang an herausgefiltert werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass kein Unbefugter (z.B. nicht-Angehörige Eurer Wehr) an die Daten kommen. Der PC muss also besonders gesichert sein.

Du sprichst aber auch von SMS Zusatzalarmierung. Das könnte schon wieder in den Bereich "rechtliche Grauzone" oder darüber hinaus gehen.

Wenn Du das wirklich machen willst, würde ich es mir von
- Wehrführung
- Gemeinde- bzw. Stadtbrandinspektion
- Leitstellenleitung
genehmigen Lassen. Schriftlich.

Der mögliche Nutzen steht ansonsten nämlich in keinem vernünftigen Verhältnis zum möglichen Ärger, den Du Dir damit einhandeln kannst.
(Siehe auch den zweiten Beitrag auf den ich weiter oben verlinkt habe.)

Gruß,
ahk