hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Solange du zum Gerätehaus fährst oder von da aus nach Hause, mag man keine Plakette brauchen. Das muss das Gericht im Zweifel entscheiden.
Aber zu Privatfahrten mit dem eigenen PKW benötigt man auf alle Fälle eine Plakette.
Wieso? Mit meinem PKW kann ich als "Feuerwehr" auch Sonderrechte in Anspruch nehmen.. Da ist der o.g. Text zusammen mit den Urteilen zu STVO 35 doch eigtl. recht eindeutig?
(Mir gehts nicht darum dass ich mich um irgendwelche Kosten drücken möchte, sondern lediglich um den "Fehler" im Gesetztestext..)
hallo :E
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