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Thema: Feinstaubplaketten für RTWs

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    19.02.2006
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    Zitat Zitat von NWD Beitrag anzeigen
    hmm ok die Urteile sind sich nicht ganz einig..

    aber die begründung:

    Ich bin FWler und könnte daher mit diesem (meinem ) Fahrzeug SoRe in Anspruch nehmen und brauch daber keine Plakette

    is m.M. nach Schwachsinn, gerade bei den "Kosten" für die Plakette.
    Darum gehts hier doch gar nicht? Wenn gesagt wird, dass ein Fahrzeug, welches Sonderrechte in Anspruch nehmen könnte, keine Feinstaubplakette benötigt, gillt das prinzipiell auch für Privat-PKW von FA... Ob schwachsinnig oder nicht..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
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    Solange du zum Gerätehaus fährst oder von da aus nach Hause, mag man keine Plakette brauchen. Das muss das Gericht im Zweifel entscheiden.

    Aber zu Privatfahrten mit dem eigenen PKW benötigt man auf alle Fälle eine Plakette.

  3. #3
    Registriert seit
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    Beiträge
    1.092
    Wieso? Mit meinem PKW kann ich als "Feuerwehr" auch Sonderrechte in Anspruch nehmen.. Da ist der o.g. Text zusammen mit den Urteilen zu STVO 35 doch eigtl. recht eindeutig?

    (Mir gehts nicht darum dass ich mich um irgendwelche Kosten drücken möchte, sondern lediglich um den "Fehler" im Gesetztestext..)
    hallo :E

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